Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 77

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Ich würde gerne, nachdem ich schon am Vormittag einiges dazu gesagt habe – es ist dem auch wenig hinzufügen, was Kollege Van der Bellen gesagt hat –, noch zwei Ent­schließungsanträge einbringen.

Ein positiver Effekt in dem ganzen Zusammenhang war jener, dass zumindest das erste Mal das Thema Entwicklungszusammenarbeit breiter diskutiert wurde. Wir wür­den diesen Prozess gerne fortführen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Vorsor­ge für eine öffentliche Debatte über die österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine öffentliche Debatte sowie einen möglichst breit angelegten Konsultationsprozess über die künftige mittel- und langfristige Ausrich­tung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu führen und dafür budgetär Vorsorge zu leisten. Die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses müssen sowohl in das von der OECD empfohlene Weißbuch als auch in die jeweiligen Dreijahrespläne Eingang finden.

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Das ist der erste Antrag.

Der zweite lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungszu­sammenarbeit: Budgetpfad und gestaltbare bilaterale Ausgaben als gesetzlich ver­pflichtende Ausgaben

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert,

einen gesetzlich verbindlichen Budgetpfad

 – damit das nicht mehr passiert, was jetzt passiert –

bis 2015 zu erstellen, mit dem das Ziel, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für offi­zielle Entwicklungsleistungen (ODA) zur Verfügung zu stellen, realistisch erreicht wer­den kann,

Kernleistungen des Bundes im Bereich der gestaltbaren bilateralen Entwicklungszu­sammenarbeit (EZA) – also im Besonderen die Ausgaben für die Österreichische Ge­sellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA) – von Ermessensausgaben in ge­setzliche Verpflichtungen umzuwandeln und

dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der gestaltbaren bilateralen Projekt- und Pro­grammhilfe an den offiziellen österreichischen Entwicklungsleistungen (ODA) mindes­tens 25 Prozent ausmacht.

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