Ich würde gerne, nachdem ich schon am Vormittag einiges dazu gesagt habe – es ist dem auch wenig hinzufügen, was Kollege Van der Bellen gesagt hat –, noch zwei Entschließungsanträge einbringen.
Ein positiver Effekt in dem ganzen Zusammenhang war jener, dass zumindest das erste Mal das Thema Entwicklungszusammenarbeit breiter diskutiert wurde. Wir würden diesen Prozess gerne fortführen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Vorsorge für eine öffentliche Debatte über die österreichische Entwicklungszusammenarbeit
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine öffentliche Debatte sowie einen möglichst breit angelegten Konsultationsprozess über die künftige mittel- und langfristige Ausrichtung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu führen und dafür budgetär Vorsorge zu leisten. Die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses müssen sowohl in das von der OECD empfohlene Weißbuch als auch in die jeweiligen Dreijahrespläne Eingang finden.
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Das ist der erste Antrag.
Der zweite lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungszusammenarbeit: Budgetpfad und gestaltbare bilaterale Ausgaben als gesetzlich verpflichtende Ausgaben
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierung wird aufgefordert,
einen gesetzlich verbindlichen Budgetpfad
– damit das nicht mehr passiert, was jetzt passiert –
bis 2015 zu erstellen, mit dem das Ziel, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für offizielle Entwicklungsleistungen (ODA) zur Verfügung zu stellen, realistisch erreicht werden kann,
Kernleistungen des Bundes im Bereich der gestaltbaren bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) – also im Besonderen die Ausgaben für die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA) – von Ermessensausgaben in gesetzliche Verpflichtungen umzuwandeln und
dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der gestaltbaren bilateralen Projekt- und Programmhilfe an den offiziellen österreichischen Entwicklungsleistungen (ODA) mindestens 25 Prozent ausmacht.
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