Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 79

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Vorsorge zu leisten. Die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses müssen sowohl in das von der OECD empfohlene Weißbuch als auch in die jeweiligen Dreijahrespläne Eingang finden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungszu­sammenarbeit: Budgetpfad und gestaltbare bilaterale Ausgaben als gesetzlich ver­pflichtende Ausgaben,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bundesfinanzgesetz 2011 samt Anlagen (980 d.B.)

Die offiziellen Entwicklungsleistungen Österreichs (ODA), die Österreich an die OECD meldet, sinken seit 2007. 2007 betrugen sie noch 0,50 % des Bruttonationaleinkom­mens (BNE), 2008 0,43 % und 2009 nur noch 0,30 % des BNE.

Dieser Rückgang ist vor allem auf die rückläufigen Entschuldungen zurückzuführen, die im Vergleich zu anderen OECD-Ländern einen überproportional hohen Anteil an der österreichischen ODA ausmachten.

Andere Entwicklungsleistungen, insbesondere die Ausgaben für die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA) wurden in dieser Zeit kaum er­höht.

Gleichzeitig bekennt sich Österreich seit 1970 zum UN-Ziel, 0,7 % des Bruttonatio­naleinkommens (BNE) für Entwicklung auszugeben, seit 2000 zu den Millenniumszie­len der UNO (MDG) und seit 2005 im Rahmen der EU, seine Entwicklungsleistungen bis 2010 auf 0,51 % des BNE und bis 2015 auf 0,7 % des BNE anzuheben. Auch wenn das Ziel für 2015 nicht erreicht werden wird, so hält die österreichische Regierung nach wie vor am 0,7 %-Ziel fest, auch wenn die Erreichung desselben mit dem in Loipersdorf präsentierten Kürzungen bis 2014 nicht zu erreichen ist.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „Zwölfpunkte-Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele“ an die Regierungen aller EU-Mit­gliedstaaten im April 2010 festgehalten:

„Wird die zugesagte Erhöhung der Entwicklungshilfe zurückgestellt, verzögert sich damit auch die Verwirklichung der MDG. In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ist es zwar nicht leicht, die gemeinsame Verpflichtung zur ODA-Aufstockung auf 0,7 % des BNE bis 2015 zu erfüllen, wobei 50 % dieser zusätzlichen Mittel nach Afrika fließen sollen, es ist jedoch nach wie vor möglich und erforderlich. Dies ist eine Frage der Weitsicht und des politischen Willens. Auf der Grundlage einer gerechten globalen und EU-internen Lastenverteilung müssen alle Geber ihren Beitrag zu der Verwirklichung dieses gemeinsamen Ziels leisten.“ (Hervorhebung hinzugefügt)

Für das Budget 2011 (und auch für die Folgebudgets bis 2014) sind nun aber massive Einschnitte bei der Entwicklungszusammenarbeit geplant. So sollen die Ausgaben für die ADA bis 2014 um ein Drittel gekürzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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