Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 94

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mehr weiß, das ist ja erst in den letzten Tagen und Wochen diskutiert worden, auch in der Öffentlichkeit – hat gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur eine lebenslange Kontrolle und Aufsicht über Sexualstraftäter durchzuführen, sondern vor allem, Frau Ministerin, ersuchen wir Sie noch einmal eindringlichst, zu überlegen, die Tilgungs- und Verjäh­rungsfristen bei Sexualstrafdelikten einer genauen Prüfung zu unterziehen. (Beifall beim BZÖ.)

Denn Sie wissen, was passiert ist: Erwin K., der sich da als „Vater“ von Anita K. aufge­spielt hat, die er grausam ermordet hat, der in den siebziger bis neunziger Jahren mehr­fach einschlägig vorbestraft und verurteilt worden ist wegen Vergewaltigung, Blut­schande und weiterer Delikte, ist, an den Jugendämtern vorbei, ohne jegliche Bean­standung, überhaupt an dieses Kind herangekommen.

Da stimmt doch etwas im System nicht, da ist ein Fehler im System, dass so etwas passieren kann, dass so eine – ich sage das hier ganz ausdrücklich – Bestie überhaupt in die Nähe einer Minderjährigen kommen kann und sich dann auch noch selbst zum Erziehungsberechtigten ernennen kann. Und das Ganze vorbei am Jugendamt, an den Behörden. Da muss etwas geschehen! Das kann so nicht sein. Frau Ministerin, da ha­ben Sie Handlungsbedarf.

Genauso wie bei den vorzeitigen Haftentlassungen, wo allein seit dem Jahr 2006 1 880 Rückfalltäter wieder einsitzen, die vorzeitig bedingt entlassen worden sind. Allein in den Jahren 2008 bis 2010 waren es 310 Sexualstraftäter, Sexualstraftäter mit zum Teil schweren Delikten, die vorzeitig bedingt entlassen worden sind, und davon sind 29 Rückfalltäter. 29 weitere Fälle! Da geht es nicht um einen Fall bei diesen Rückfalltä­tern, sondern meistens gleich und mehrere, um Serientäter, die da ihr Unwesen getrie­ben haben. Daher ist es wirklich dringend notwendig, zu überlegen, wie man diesen Sexualstraftätern tatsächlich den Garaus macht in dem Sinne, dass man sie nicht mehr auf die Öffentlichkeit, auf die Familien und auf die Kinder loslässt, sondern endgültig wegsperrt oder lebenslang kontrolliert. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Minister, Sie haben gesagt, wir haben 8 600 Bestand in den Haftanstalten und 8 600 belegt. Das heißt, irgendetwas stimmt auch da nicht. Sie sollten sich überlegen und unseren Vorschlag ernst nehmen, nicht zu sagen, weil wir keine Haftplätze haben, lassen wir alle frei oder sperren wir niemanden mehr ein, sondern neue Haftanstalten und Möglichkeiten von neuen Hafträumen zu prüfen. Wir haben den Vorschlag ge­macht, etwa Bundesheerkasernen, die nicht mehr gebraucht werden, die zum Verkauf stehen, zu übernehmen und dort mögliche Haftplätze zu schaffen. Das wäre eine Idee.

Letzter Punkt: die sogenannte Emmentaler-Justiz. Frau Ministerin, prüfen Sie auch da Ihre Stellen! Zuletzt haben wir die Protokolle des Herrn Kulterer von der Hypo in der Zeitung gelesen – illegal, geheime Protokolle – oder den Strafakt beziehungsweise den vorbereiteten Akt des Herrn Strache im „profil“ – das finde ich auch nicht in Ordnung, dass der vorzeitig in den Medien berichtet wird – oder auch andere Fälle. Sie wissen, was wir meinen. Vergessen Sie nicht, dass ein Ministersekretär einer Ihrer Vorgänge­rinnen erst vor Kurzem verurteilt worden ist, weil er Bawag-Akten dem „profil“, damals noch dem Herrn Worm, zugespielt hat.

Also so aus der Luft gegriffen ist es nicht, dass auch aus Ihrem Haus ganz gezielt Ak­ten den Medien zugespielt werden. Da haben Sie eine Verantwortung, dass Sie, ähn­lich wie der Rechnungshof oder ähnlich wie das Innenministerium, Methoden der Co­dierung, der Sicherung von Akten finden, damit nicht ständig Menschen, die auch un­schuldig sind, wo sich herausstellt, es gibt überhaupt kein Verfahren oder das Verfah­ren wird eingestellt, in den Medien vorverurteilt werden. Da haben Sie einfach eine Verantwortung, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ.)

3.35

 


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