Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 97

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„§ 1. (1) Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Organisation des Bundesheeres hat den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu ent­sprechen. Die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisa­tion) haben den Bedürfnissen des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisations­rahmens (Einsatzorganisation) zu dienen“.

Nicht umsonst wurde und wird immer wieder bei der Diskussion die intensive Einbezie­hung der „Miliz“ als immens wichtige Säule für die operative Leistungsfähigkeit gespro­chen. Doch dienen diese pseudo Lippenbekenntnisse der Verantwortlichen meistens nur dem (untauglichen) Versuch der Ruhigstellung der Kritiker.

Die Leistungen der Miliz seien hier nur beispielhaft in Form des Berichtes aus dem Weißbuch 2008 dargestellt:

„Dies zeigt sich auch an der Einsatzleistung der Wehrpflichtigen des Miliz- und Reser­vestandes (seit dem 1. Turnus sihpolAssE/SchE kommen ca. 14 % der eingesetzten Soldaten aus dem Miliz- oder Reservestand) bzw. in deren Anteil an den Auslandsein­sätzen der Jahre 2007 und 2008 (insgesamt ca. 31 %, je nach Einsatzraum unter­schiedlich zwischen ca. 16 % bei AUCON EUFOR TCHAD/RCA bzw. ca. 60 % bei AUCON/UNDOF).“

Zur Zeit ist es aber leider so, dass die Miliz kaum noch Nachwuchs bekommt. Durch die Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate ist es zu einer de facto Abschaf­fung der verpflichtenden Milizübungen gekommen, da seitdem das Prinzip der Freiwil­ligkeit herrscht. Dazu ist das Milizsystem aber nicht attraktiv genug und die Perspektive durch die politische Führung ist geradezu ein Desaster.

Mittlerweile werden fast 70 Prozent der einrückenden Soldaten als Systemerhalter ein­gesetzt, was sich naturgemäß ebenfalls auf die Motivation für eine mögliche Milizlauf­bahnentscheidung auswirkt.

Die rein politische Entscheidung der Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate war ein übereilter Vorgriff auf eine Empfehlung der Bundesheerreformkommission. Die­se Verkürzung war nämlich dezidiert als letzte Maßnahme aller Reformempfehlungen ausgesprochen worden. Als Wahlzuckerl und budgetschonende Maßnahme wurde sie nur zu gerne vorgezogen und führte naturgemäß zu einer Zerstörung der Aufwuchs­fähigkeit der Milizverbände.

Die Offiziersgesellschaft äußert sich dazu wie folgt:

„Die sogenannte „strukturierte“ Miliz ist mit regionalen Unterschieden bei weitem nicht komplett aufgefüllt und schon gar nicht personell wie ausbildungsmäßig konsolidiert. Die Einheiten sind als solche nicht aufbietbar und könnten erst nach längerer Vorbe­reitungszeit einfache Einsatzaufgaben übernehmen. Die Einheiten sind auch nicht übungsfähig, um die erforderlichen militärischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Ver­bund einzuüben und zu erhalten. Bekleidung und Mannesausrüstung sind überwiegend nicht mehr am Soldaten. Dazu kommen noch materielle Mängel, wie fehlende Kraft­fahrzeuge. ()Nicht geregelt ist auch der Aufbietungsmodus für die „strukturierte“ Mi­liz. Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Aufbau und den Erhalt der Miliz, vor allem für den Personalersatz, völlig unzureichend. ()“

Im Jahr 2011 kommt es auch wieder bei der Miliz zu Einsparungen. Wie der Minister im Budgetausschuss darlegte, werden Waffenübungen und Funktionsdienste gegenüber dem Jahr 2010 um 10 % reduziert. 5,3 Millionen Euro werden im Bereich Entschädi­gungen für freiwillige Waffenübungen gestrichen. Auch die Anzahl der Milizübungstage sollen dem Vernehmen nach gekürzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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