Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 96

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Dienstzeit eingeführt haben. Eine ordentliche Miliz ist mit sechs Monaten nicht mehr zu führen, und nachdem das auf Weisung der Politik eingeführt wurde, war – das kann man dann letzten Endes feststellen – die Miliz nur mehr auf freiwilliger Basis möglich. Alle Milizsoldaten haben dann letzten Endes keine Perspektive mehr gesehen, und das führt eigentlich zu einem Desaster.

Jetzt sind wir wieder in einer ähnlichen Situation: Jetzt wurde uns von der Politik die Diskussion zur Abschaffung der Wehrpflicht aufgezwungen. Das ist letzten Endes dann der nächste Schritt, dass wieder ein Teil unserer Verteidigungsbereitschaft verloren­geht.

In der Miliz wird massiv eingespart. 2011 sollen wieder 10 Prozent der Waffenübungen eingespart werden – in Euro ausgedrückt sind das 5,3 Millionen –, vor allem wird auch die Zahl der Milizübungstage massiv gekürzt.

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Podgorschek, Dr. Fichtenbauer, Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weiteren Budgetkürzungen im Bereich der Miliz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Kürzungen im Bereich der Miliz kommt und der Nachwuchs von Milizkräften endlich sichergestellt wird.“

*****

(Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

3.40


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Podgorschek, Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordne­ter betreffend keine weiteren Budgetkürzungen im Bereich der Miliz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenhei­ten und Sport, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010

Die dramatische budgetäre Entwicklung in den letzten Jahren und Monaten lässt täg­lich mehr Zweifel an der Fähigkeit zur Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufträge laut werden. Insbesondere die sträfliche Vernachlässigung der Miliz als integraler Bestand­teil des österreichischen Bundesheeres führt zu einer massiv eingeschränkten Einsatz­bereitschaft.

Der Stellenwert der Miliz ist ja bereits grundsätzlich im B-VG und im Wehrgesetz ge­regelt:

„Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten“ und im Wehrgesetz:

 


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