eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 25 – Familie und Jugend, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Dezember 2010
Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch dagegen zu erheben.
Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z. B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herrschenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.“
Dass sie tatsächlich eingeführt wurde, ist wohl vor allem den 24. Nationalratswahlen zu verdanken, welche am 28. September 2008 stattgefunden haben und im Zuge derer die ÖVP unter anderem so geworben hat:

Da die 13. Familienbeihilfe vor den Nationalratswahlen 2008 scheinbar als Wahlzuckerl für die ÖVP gedient hat, soll diese nun wieder abgeschafft werden.
Die 13. Familienbeihilfe ist besonders zum Schulanfang im September eine große Erleichterung für die Familien. Als mageren Ersatz soll es künftig nur noch für Schul-
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