Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 390

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegin und Kollegen betreffend SOS Fami­lie – Leistung und Gerechtigkeit

eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, am 22. Dezember 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.) (Unter­gliederung UG 25)

Primäres Handlungsfeld einer familienorientierten Gesellschaftspolitik ist die Herstel­lung bzw. Absicherung der Leistungsgerechtigkeit für Familien, die die Generationen­folge und damit das Humankapital der Zukunft sichern und zugleich die Kontinuität un­serer wirtschaftlichen und sozialen Kultur garantieren.

Die Kinder, die heute nicht geboren und in den Familien zu gemeinschaftsfähigen Men­schen erzogen werden, fehlen morgen als tragende Säule des Gemeinwesens, z. B. als Steuer- und Beitragszahler und als qualifizierte Arbeitskräfte. Dieser Zusammen­hang, der angesichts des demographischen Wandels zunehmend ins öffentliche Be­wusstsein tritt, zeigt die enorme Bedeutung, die Unterhalt, Betreuung, Pflege und Er­ziehung der Kinder für die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie für die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft und damit für die Zukunftsfähigkeit des Le­bensraumes und des Wirtschaftsstandortes haben. Die in den Familien erbrachten Leis­tungen stellen – ökonomisch ausgedrückt – einen enormen externen Nutzen für die ge­samte Gesellschaft dar.

Allerdings ist das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Leistung und Gegen­leistung der Generationen untereinander weitgehend verloren gegangen. Ursächlich dafür ist ein ökonomischer Leistungsbegriff, der sich auf die Industrieproduktion ver­engt hat und die Haushaltsproduktion ausklammert.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen im Familienbereich beweisen einmal mehr, dass Familien in Österreich für ihre Leistung nicht belohnt, sondern be­straft werden.

Daher fordern wir vom BZÖ mehr Gerechtigkeit für österreichische Familien unter an­derem durch:

Beibehaltung der Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr;

Beibehaltung der vollständigen 13. Familienbeihilfe;

keine Verringerung des Mehrkindzuschlages;

Beibehaltung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Eltern;

keine Verschlechterungen beim Pflegegeld sowie

die Wertsicherung der Familienleistungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, durch entsprechende gesetzliche Initiativen sicher­zustellen, dass die oben genannten Maßnahmen im Sinne von mehr Gerechtigkeit für die österreichischen Familien so rasch wie möglich umgesetzt werden.“

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