ligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Titel wird wie folgt geändert:
Die Wortfolge „Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011“ wird durch die Wortfolge „Bundesgesetz über das Belastungspaket für das Jahr 2011“ ersetzt.
Begründung:
Der bisherige Titel entspricht nicht dem Inhalt des vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Handbuchs der Rechtssetzungstechnik und ist daher dem nachstehend abgedruckten Zitat entsprechend abzuändern.
„ALLGEMEINES
100. Inhalt
Der Titel eines Bundesgesetzes oder einer Verordnung soll kurz und einprägsam den Inhalt angeben. Er hat die Normenkategorie (Bundesverfassungsgesetz, Bundesgesetz, Verordnung, Kundmachung, Entschließung) sowie den Gegenstand anzugeben. Außer bei Gesetzen ist auch das erlassende Organ anzuführen.
Zitate von Geschäftszahlen oder von Bundesgesetzblatt-Nummern im Titel sind zu unterlassen. Zahlwörter und sonstige Bezeichnungen vor der Angabe der Normenkategorie sind ebenfalls zu unterlassen, erforderlichenfalls sind diese im Kurztitel anzuführen.
Beispiele:
Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Einrichtung des Wasserwirtschaftskatasters
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Geltungsbereich des internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966
Entschließung des Bundespräsidenten über ...
101. Kurztitel
Bei Bedarf kann dem Titel in Klammer ein Kurztitel oder eine Abkürzung angefügt werden.
Bei Kurztiteln sind lange Wortbildungen zu vermeiden.
Beispiel:
Bundesgesetz über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG)
Bei der Vergabe von Kurztiteln ist auf deren Unterscheidbarkeit zu achten.
Beispiel:
Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres
statt:
Datenschutzverordnung
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