Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 504

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dumping auf Kosten Kontinentaleuropas, in Spanien wurden die Küsten mit Millionen von mittlerweile leer stehenden Wohneinheiten verbaut und in Griechenland versicker­te die Masse der Mittel einfach in dubiosen und korrupten Kanälen. An eine Verbes­serung der Produktivität und an einen Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit ging man in den betroffenen Nettoempfängerländern nicht.

Der Offenbarungseid kam mit der Finanzkrise von 2008. Die unterschiedliche Wettbe­werbsfähigkeit wurde durch die teuren, krisenbedingten Stabilisierungsmaßnahmen vi­rulent, da sich wirtschaftlich schwache Staaten mit einer enormen Ausweitung ihrer Staatsverschuldung konfrontiert sahen, mit längerfristig nur geringer Hoffnung auf Rückzahlung. Das dergestalt erhöhte Risiko für Investoren schlägt sich in massiv ge­stiegenen Zinssätzen nieder. Zur vorübergehenden Abfederung beschlossen die euro­päischen Regierungen unter Verletzung des Bailout-Verbots der EU-Verträge eine ge­genseitige milliardenschwere Hilfe in Form von Kredit- und Haftungsgewährungen.

Die FPÖ erblickt in dieser Entscheidung ein Überwälzen des Risikos auf die wirt­schaftlich – noch – potenten Mitgliedstaaten, wobei die so vorgenommenen Investitio­nen Kriterien von Effizienz und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit eindeutig abträg­lich sind. Nach gewissen vorübergehenden Stabilisierungsmaßnahmen ist der für die FPÖ einzig gangbare Lösungsansatz, dass wirtschaftlich schwächere Staaten die Wäh­rungsunion verlassen und zu ihren angestammten Währungen zurückkehren. Ein An­satz, der in letzter Zeit von immer mehr Kommentatoren und Wissenschaftlern vertre­ten wird. Dieser Schritt ermöglicht es den Betroffenen, für ihre jeweiligen Anforderun­gen maßgeschneiderte Geld- und Währungspolitik zu betreiben, durch Abwertungen ihre wettbewerbs- und produktivitätspolitischen Defizite zu kompensieren und mittel­fristig ihre Leistungsbilanz wieder in Ordnung zu bringen, während die wirtschaftlichen Leitnationen der EU die Mittel zur Förderung ihrer eigenen Positionen um globalen Wett­bewerb wesentlich produktiver und zum Vorteil aller investieren können. Nicht die schiere Größe der Eurozone entscheidet über ihren Erfolg, sondern ihre Homogenität und wirtschaftliche Schlagkraft. Diese zu optimieren ist das Ziel der FPÖ.

In der, dann modernen wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen und einem optima­len Währungsraum entsprechenden, (Hart-)Währungsunion verblieben nach dieser Re­gelung die BRD, Österreich, die Niederlande, Luxemburg, Finnland und Slowenien so­wie – ggfls. – Frankreich (Stand Dezember 2010). Alle anderen Staaten haben diese zumindest vorübergehend zu verlassen, besitzen jedoch die Aussicht, nach umfas­sender ökonomischer Rekonvaleszenz einen Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen. Die geld- und währungspolitischen Organe der EU sind entsprechend anzupassen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, sich auf europäischer Ebene für eine kerneuropäische Hartwährungszone ein­zusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Podgorschek, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Ver­längerung des § 113 h Gehaltsgesetz

 


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