gäbe, dann muss ich dem sehr deutlich widersprechen. Das ist natürlich nicht der Fall! Nur weil wir erst heute die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung beschließen, heißt das nicht, dass Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung, Recht auf Schutz und Fürsorge nicht auch bisher für Kinder im österreichischen Rechtssystem gegolten haben.
Natürlich sind viele wichtige Entscheidung zur Unterstützung, zur Fürsorge für Kinder und Jugendliche in einfachen Gesetzen vom Gesetzgeber geregelt worden. Es wäre ja auch fatal, wenn dem bisher nicht so gewesen wäre.
Warum war es uns dennoch wichtig, diese sieben Artikel – auf diese wurde im Konkreten heute in der Diskussion noch gar nicht eingegangen – in der Verfassung zu verankern? – Deshalb, weil nun auch der Verfassungsgerichtshof mit diesen Punkten belangt werden kann, wenn es zu Streitfällen kommt. Das ist der wesentliche Unterschied der Verankerung in der Verfassung.
Der erste Artikel heißt, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat.
Der zweite Artikel regelt, wie wichtig es ist, dass jedes Kind auch das Recht auf den direkten Kontakt zu den beiden Elternteilen hat.
Im dritten Artikel ist festgeschrieben, dass Kinderarbeit verboten ist.
In Artikel 4 heißt es, dass auch das Kind bei Verfahren, die ausgetragen werden, Anhörung finden muss.
Artikel 5 regelt das Recht auf die gewaltfreie Erziehung.
Und im sechsten Punkt heißt es: Kinder mit und ohne Behinderung sind „in allen Bereichen des täglichen Lebens“ gleich zu behandeln.
Diese sechs wichtigen und markanten Aussagen sollen nun in der Verfassung verankert werden.
Ich gebe aber manchen Vorrednern recht, die gesagt haben: Diese sechs Punkte in der Verfassung zu verankern, sind nicht mehr oder weniger als eine Willensbekundung und eine Bewusstseinsbildung. – Ja, das stimmt. Ich denke aber, dass das einen wichtigen Platz in der österreichischen Verfassung einnehmen soll und dass es auch wichtig ist, dass das Hohe Haus ein Bekenntnis dazu abgibt. Was dann im Alltag, in der täglichen Praxis passiert und ob Kinder durch die verfassungsrechtliche Verankerung tatsächlich vor mangelnder Fürsorge oder gar Gewalt geschützt sind, ist eine andere Frage. Deshalb ist die Bewusstseinsbildung in unserer Gesellschaft wichtig und wesentlich.
Heute wurde schon angesprochen, dass man in Zukunft auch darüber diskutieren muss, dass hingeschaut und nicht weggeschaut wird, und dass man auch Erwachsene auffordern muss oder gar über Verpflichtungen diskutieren muss, Missbräuche zur Anzeige zu bringen oder zumindest in der Öffentlichkeit darzustellen. Ich glaube, dass das eine Diskussion ist, die jedenfalls geführt werden muss.
Kinder können durch eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung oder durch gesetzliche Regelungen natürlich nicht geschützt werden, wenn sich die Bevölkerung, wenn wir Menschen uns in Österreich daran nicht halten.
Ich möchte nur eines zu bedenken geben, nämlich dass man bei einer Diskussion rund um Ja oder Nein zur Anzeigepflicht nicht vergessen darf, die Meinungen aller, auch der Betroffenen anzuhören, weil die Befürchtung schon besteht, dass bei einer Anzeigepflicht eine mögliche Skepsis der Betroffenen, der Opfer bestehen kann, wenn es darum geht, das Leid, das einem angetan wurde, zu artikulieren, weil man sich vor
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