Und wenn ich dann im Ausschuss höre: Wir haben kein Recht auf Bildung!, dann muss ich sagen: Lesen Sie sich den Artikel 2 der EMRK durch! Da steht als Überschrift sogar: Recht auf Bildung. Daher: Ich halte Ihre Argumentation für falsch, Sie selbst sind nicht davon überzeugt!
Ich bin überzeugt davon, dass sich manche die Kinderrechte gar nicht im vollen Wortlaut durchgelesen haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist ein Kniefall der SPÖ vor der Kollegin Fekter!) Der Kollege Molterer hat ganz seriös hingewiesen auf Formulierungen, die da drinnen enthalten sind. Im Artikel 20 Abs. 3 steht der Bezug auf die Kafala, auf die Pflegefamilie im islamischen Recht! Wollen Sie, dass das Rechtsbestand unserer Verfassungsjudikatur wird?! Das hat doch nichts verloren in unserem Kultur- und Rechtsbestand! Also nicht böse sein, aber darauf kann man sich hier nicht beziehen.
Herr Kollege Molterer hat auch darauf hingewiesen, dass der Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein muss. – Das gilt für Anrainerstaaten einer Wüste, aber doch nicht für Österreich, wo das flächendeckend durchgesetzt ist! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo steht denn das?) Das steht im Artikel 24, glaube ich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da schau ich aber jetzt gleich nach!)
Sie müssen sich nur eines vor Augen halten: Wir haben auch durch den Vertrag von Lissabon eine EU-Grundrechtscharta bekommen. Da ist auch das Recht auf Gesundheit verankert. Dieses Recht auf Gesundheit ist im Artikel 35 der Grundrechtscharta der EU enthalten. Damit ist das Verfassungsbestand, und wenn Sie die Formulierungen, die hier drinnen stehen, wie zum Beispiel in Artikel 40, übernehmen, dann würden Sie die moderne Judikatur unseres Verfassungsgerichtshofs, aber auch des Gerichtshofs für Menschenrechte aushebeln, die europäischen Standard hat, weil dieser Artikel 40 weit unter diesem Standard liegen würde, und damit würden Sie unseren Kindern schaden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Unsinn!)
Sie würden unseren Kindern schaden, wenn Sie das wortwörtlich übernehmen würden, weil der Rechtsbestand von einer niedrigeren Schwelle ausgeht. Das ist nämlich Diktion für Entwicklungsstaaten!
Ich habe Ihre Vertreter im Ausschuss auch ganz offen aufgefordert, sie sollen mir erklären, welcher Punkt der UN-Kinderrechtscharta in Österreich nicht umgesetzt ist, entweder verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich. – Es gibt keinen Punkt! Keiner Ihrer Teilnehmer konnte mir einen Punkt sagen, der aus dieser Kinderrechtscharta nicht übernommen wäre und erfüllt wäre, entweder gesetzlich oder verfassungsrechtlich.
In Österreich ist diese Charta vollinhaltlich umgesetzt. Aber ich bin bei Ihnen: Natürlich fehlen uns einfachgesetzliche Bestimmungen in manchen Teilen der Rechtsprechung! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Die Kinderrechte können nie genug ausgebaut werden, nie wirklich endgültig abgesichert werden. Das kann man aber alles einfachgesetzlich regeln. Die Kinderrechtskonvention ist in unserer Rechtsordnung vollständig umgesetzt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem jene, die vor den Fernsehschirmen die Diskussion mitverfolgen! Wenn heute hier der Eindruck entstanden sein könnte, dass es in Österreich keine Kinderrechte
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