Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 97

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nicht geht, dass zwischen 15, 16, 17 und 18 Jahren abgestuft einberufen werden soll: Das ist eine Regelung, die wir nicht brauchen, ganz im Gegenteil, wir haben es schon anders geregelt und diskutieren jetzt gerade darüber, ob wir die Ausnahme von der Menschenrechtskonvention Zwangsarbeit, nämlich in dem Fall Wehrpflicht, aussetzen oder nicht aussetzen. (Ruf bei der FPÖ: „Zwangsarbeit Wehrpflicht“?)

Ja, das ist in der Menschenrechtskonvention so geregelt, und das ist ein Ausnahme von dieser Bestimmung. Das ist aktuell gültiges internationales, aber auch öster­reichisches Recht. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Es wird schon geläutet, ich mache es kurz. – Ich glaube, es gibt sehr, sehr gute, sehr, sehr wichtige Gründe, warum man das Wesentliche umsetzt. Da hat es unterschied­liche Diskussionen gegeben, ob das eine oder andere noch dazugehören sollte. Ich glaube, es ist wichtig, das, worüber es jetzt eine breite Einigung gibt, umzusetzen.

Und ich sage noch einen letzten Schlusssatz, Herr Vorsitzender (Abg. Grosz: Präsident, nicht „Vorsitzender“!): Unsere Aufgabe ist auch, darauf zu schauen, dass die Verfassung in Zukunft auch weiterhin funktioniert, dass es nicht ein Durcheinander gibt. Deshalb haben wir im Regierungsprogramm festgelegt, dass wir einen Grund­rechtekatalog erarbeiten wollen – schwieriges Thema, lange schon nicht funktioniert, wir versuchen es noch einmal. Aber das wäre kontraproduktiv gewesen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.35.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich halte die Argumentation, alle Punkte der UN-Kinderrechtscharta in die Verfassung zu übernehmen, sogar für gefährlich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Bildung, Recht auf Erzie­hung ...!) Frau Abgeordnete, ich weiß, dass Sie auch selbst wissen, dass Ihre Argumentation unseriös war. Das weiß ich auch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie haben eine Erinnerungslücke!)

Sie haben im Konvent den ersten sechs Punkten dieses Antrages zugestimmt, der im Konvent sozusagen eine Konsensmaterie war. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Das heißt, Sie selbst waren mit dieser Formulierung der Kinderrechte als Grundrechte einverstanden. Lediglich der Vorbehalt, der hinzugekommen ist, war in der Konventsdiktion nicht vorhanden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nicht richtig!) Sie wissen, dass Sie zugestimmt haben, und Sie wissen, dass Sie damit einverstanden waren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das war der gesamte Grundrechtskatalog!) Das war auch vernünftig so, denn wenn Sie die Punkte der UN-Kinderrechtscharta übernehmen, dann frage ich Sie: Wissen Sie, was die Kinderrechtscharta ist? – Ein diplomatischer Text, der für Länder von Myanmar über Nigeria bis Österreich Geltung hat!

Das heißt, die Formulierung dieser Kinderrechte misst sich immer an der geringsten Stufe, die einen Konsens erzeugen konnte. Und Sie wollen mir doch nicht erklären, dass die Verfassung von Myanmar einen höheren Rechtsbestand hat oder eine höhere Rechtssicherheit als die Verfassung von Österreich! Diese Formulierungen sind dafür gedacht, diese Minimalanforderungen in eine Verfassung zu schreiben. Das ist bei uns gegeben! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Bildung, Recht auf Gesund­heit?!)

 


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