Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 96

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Ich glaube, wir müssen immer überlegen, wenn wir Forderungen aufstellen, wie zum Beispiel, die gesamte Kinderrechtekonvention in die österreichische Bundesverfassung zu übernehmen ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das war in der Geschäftsordnungs­debatte! – Abg. Mag. Stadler: Wir sollten doch den Bundeskanzler ...!) – Ich kann unterscheiden zwischen dem Herrn Klubobmann Kopf ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das war in der GO-Debatte!) Nein, ganz am Beginn hat der Herr Klubobmann Kopf gesprochen in der Debatte, die die Einleitung zu dem war.

Wenn wir also solche Forderungen aufstellen, muss man überlegen, was man alles in die Verfassung übernimmt. Ich denke, die Verfassung ist sozusagen ein sehr wesent­licher Normenbestandteil in Österreich, und da sollte man ganz besonders darauf achten, was dort aufgenommen wird, und insbesondere auch die Sinnhaftigkeit prüfen.

Wir haben im Ausschuss letzte Woche, glaube ich, eine sehr profunde Diskussion darüber gehabt, die auch sehr sachlich abgelaufen ist. Die beiden Verfassungsrechtler, Herr Dr. Hesse vom Verfassungsdienst und Herr Dr. Grabenwarter, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, haben sehr ausführlich dargelegt, warum es sinnvoll ist, bestimmte Teile zu übernehmen und bestimmte Teile nicht. Ich habe mich dort auch zu Wort gemeldet, und Herr Abgeordneter Molterer hat auch heute einige Beispiele genannt und deutlich gemacht, warum es nicht sinnvoll wäre, diese zu übernehmen.

Warum das dann unsachlich und polemisch sein soll, Frau Klubobfrau, das kann ich nicht nachvollziehen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weil es ein Unsinn ist!) Nein! Wenn man den Schritt setzen würde, es gesamt zu übernehmen, dann würde man damit bestimmte Signale setzen. Das hat auch der Verfassungsrechtler Öhlinger, aber das hat auch Heinz Mayer ausführlich erläutert, dass man damit bestimmte Signale setzt und dass das Signal der Umsetzung oder des Beschlusses dieses Gesetz­entwurfes heißt: Kindeswohl, Vorrang des Kindeswohls, ist uns ganz wichtig. Das ist ein Signal. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist Bauernbund-Logik! Das ist kein Argument! Genau das ist der Vorbehalt!)

Zum Vorbehalt wollte ich später noch etwas sagen, aber ich sage es gleich. Herr Dr. Grabenwarter hat ausführlich dargelegt, dass es immer Vorbehalte gibt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, das stimmt ja nicht!) und dass man sich aussuchen kann, ob den Vorbehalt der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur setzt oder ob es der Verfassungsgesetzgeber macht. Und ich bringe Ihnen nur ein Zitat vom Dekan der größten österreichischen juristischen Fakultät, Professor Heinz Mayer, der sagt – das ist auch schon von Kollegin Lueger zitiert worden –: „Der Protest gegen den Entwurf ist überzogen und geht am Thema vorbei.“ Und warum, das hat er auch erläutert in diesem Interview, und einige Beispiele hat Kollege Molterer schon genannt.

Wenn wir davon ausgehen, und das müssen wir, dass wir mit einer Verfassungs­bestimmung Signale setzen, muss man sich auch überlegen: Was sind das für Signale?, und wenn wir alles übernehmen würden, heißt das, wir würden möglicher­weise Missverständnisse auslösen oder bei bestimmten Beobachtern sicherlich Miss­verständnisse auslösen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Recht auf Zusammen­füh­rung, Recht auf Bildung – das war alles im Österreich-Konvent, ohne Problem!)

Die verfassungsrechtliche Regelung, dass es keine strafrechtliche Verfolgung geben soll für ein Kind – wir sprechen hier von bis zu 18 Jahren –, ist so was von selbst­verständlich in Österreich, dass ich es nicht extra regeln muss. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da braucht man gar keine Grundrechte mehr nach dem Argument!) Es ist vollkommen klar, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben soll – wir haben das geregelt!

Oder die andere Frage, das Beispiel, das Kollege Molterer genannt hat, mit der Teilnahme an bewaffneten Konflikten mit 15 Jahren, oder eine Regelung, wenn das


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