Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 101

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Und all diese Fälle – Fall „Cain“, Fall „Luca“ und so weiter – zeigen auf, dass die Jugendwohlfahrt, die Jugendwohlfahrtsträger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Auf­gaben überfordert sind, meine Damen und Herren!

Der Fall „Luca“, der den Behörden bekannt war und auch das Versagen oder das Unvermögen der Behörden gezeigt hat, hat es klar vor Augen geführt. Im Fall „Cain“ sind die Behörden von Angehörigen der Mutter aufmerksam gemacht worden, dass es einen gewalttätigen Vater, einen gewalttätigen Lebensgefährten gibt, der drogen­süch­tig ist und der dennoch angestellt wird, die Kinder dort zu beaufsichtigen.

Es ist nichts gemacht worden. Zu all den Vorwürfen, mit denen der Leiter der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg konfrontiert worden ist, hat er gesagt: „Es ist klar, dass der Mann völlig ungeeignet war, Kleinkinder zu betreuen.“ – Na „toll“! Und was ist passiert? Nichts ist passiert! Nichts ist in diesem Fall gemacht worden!

Die abschließende Erkenntnis der Jugendwohlfahrt dazu ist auch sehr typisch. Es ist gesagt worden: „Wir werden alles unternehmen, um den Betroffenen bei der Bewäl­tigung des Geschehens zu helfen!“ – Ein Hohn, meine Damen und Herren!

Diese Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Die Anzeigepflicht – das wurde ja schon erwähnt – ist auch sehr wichtig und müsste ebenfalls eingeführt werden und tatsächlich beachtet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss in dieser Geschichte weitergehen und bei den vorläufigen Interventions­maßnahmen die Gerichte schneller einbinden, schneller als das jetzt in § 215 ABGB vorgesehen ist. Darüber hinaus ist auch Sorge zu tragen, dass die Richter, die mit dieser Materie befasst sind, weitergeschult werden.

Ich bringe folgenden Antrag dazu und zum praktischen Leben ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform der Jugendwohlfahrt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung aller Parlaments­frak­tionen, insbesondere der jeweiligen Familiensprecher, Vertreter der Bundesländer sowie der zuständigen Behörden und namhaften Experten – welche durch die Parla­mentsfraktionen zu benennen sind – eine Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes vorzubereiten, um dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Rechtssicherheit im Jugendwohlfahrtsbereich geschaffen bzw. ausgebaut wird.“

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Über diesen Bereich hinaus bin ich auch der Meinung, dass viel Leid und viel Unheil abgewendet werden könnte, wenn die gemeinsame Obsorge beschlossen wäre, wie wir es schon in vielen Vorschlägen gefordert haben.

Abschließend halte ich fest: Dies heute ist kein Tag zur Freude und kein Tag, die sonnigen Kinderrechte einzuführen! Es ist vielmehr ein Tag, an dem wir die Ärmel hochkrempeln müssen, um endlich unseren Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51

 


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