Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 241

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Aber in der Diskussion um die Pflanzenschutzmittel müssen wir uns schon auch damit auseinandersetzen, dass es darum geht, die Mittel besser, selektiver und effektiver zu gestalten. Hier muss auch die Entwicklung vorangetrieben werden, da können wir nicht den Rückwärtsgang einlegen und nach hinten fahren, denn das neue Pflanzen­schutzmittelrecht ermöglicht uns auch den Zugang zu größeren Märkten und die Zulassung neuer Mittel, und hier haben wir natürlich dann auch die Sicherheit bei den verschiedensten Resistenzen. Pflanzenschutz ist zur Stärkung der Pflanzen und somit für das Wachstum zuständig und im Endeffekt für die Ertragssicherheit.

Jetzt weiß ich schon, dass beim Wort „Ertragssicherheit“, wenn wir Bauern es erwähnen, bei dem einen oder anderen die Gefühle hochkommen und er nur an Gewinnmaximierung denkt. Das ist für mich kein Problem, denn ich bin der Überzeugung, dass auch die Landwirte etwas verdienen dürfen. (Beifall bei der ÖVP.) Jedoch ist der Begriff „Ertragssicherheit“ auch mit dem Begriff „Ernährungssicherheit“ zusammenzuschließen, denn Pflanzenschutz ist auch Lebensmittelschutz.

Ich möchte hier den Begriff des „Fadenziehers“ kurz als Beispiel erwähnen. Es handelt sich dabei um eine alte, in der Bäckersprache bekannte Brotkrankheit, die auf mikro­biologische Infektionen zurückzuführen ist und heute wieder häufiger anzutreffen ist, worauf uns schon viele alarmierte Bäcker durch Schadensfälle aufmerksam machen.

Es handelt sich dabei um Heu- und Kartoffelbakterien, wobei durch die Umstellung in den Anbauverfahren und natürlich auch durch die verschiedensten Reduktionen bei den Pflanzenschutzmitteln die Infektionsschwelle mit diesen Bakterien erhöht und dadurch die Gefahr auch höher ist. Somit gelangen die Bakterien über die Sporen vom Feld über das Getreide in das Mehl und damit in den Teig. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das sind Pilze, keine Sporen!) Im späteren Stadium ist natürlich das Brot nicht mehr genießbar. Und da sind wir beim Konsumenten- oder Pflanzenschutz, der Lebens­mittelsicherheit garantiert.

Herr Pirklhuber, ich kann Ihnen gerne – ich habe es Ihnen bei der letzten Diskussion über Pflanzenschutzmittel schon angeboten, heute habe ich auch eine mit – eine Preisliste mitgeben. Sie können sich sicher sein: Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern werden nie mehr als notwendig und wirklich nur das, was absolut nötig ist, anwenden, denn nachhaltige Landwirtschaft in Österreich ist seit Jahrhunderten schon damit verbunden, dass wir unsere Bodenfruchtbarkeit erhalten, die Umwelt schützen und unsere Ressourcen natürlich auch weiterhin schonend nutzen wollen. Das ist schon als Selbstschutz unserer Lebensgrundlage notwendig und somit unser höchstes Prinzip. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Kollege Schmuckenschlager, die Preisliste möchte ich gerne haben!)

20.04

20.04.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Agrarrechtsände­rungsgesetz 2010 in 896 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Grillitsch, Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

 


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