Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 295

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der Stasi-Unterlagen hat uns gesagt, es gibt einen regen Austausch zwischen Öster­reich und Deutschland, was die Erkenntnisse dieser Behörden betrifft.

Zweitens werden Untersuchungen immer nach begründetem Verdacht auf Antrag unternommen – ganz gleich, ob es sich um öffentliche Behörden oder um private Personen handelt, ganz gleich, ob diese Anträge aus Deutschland oder aus Österreich kommen.

Drittens: Diese Behörde arbeitet nicht bis Ende 2011, wie es im Antrag steht, sondern mindestens bis Ende 2019.

Und viertens: Das Bundesministerium für Inneres müsste eigentlich wissen, dass es mindestens 60 Fälle gibt, wo Österreicher und Österreicherinnen irgendwie mit den Verbrechen in Verbindung gebracht wurden und dann gemeldet wurden. Bislang hat es einen Fall rechtskräftiger Verurteilung gegeben. Ich sehe also keinen weiteren Grund mehr, diesem Antrag zuzustimmen. Wir werden daher dem Ausschussbericht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


22.58.21

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich schließe mich ausnahmsweise einmal meinem Vorredner an. Das ist ein Antrag, zu dem man auf Oberösterreichisch – oder Österreichisch – typischer­weise sagen könnte, da ist die Suppe mehr wert als das Fleisch. Es liegt nämlich ein Antrag vor, der ja aufregen soll, und wenn man dann aber schaut, was wirklich dahinter ist, wenn man die Zahlen anschaut, dann kommt man drauf, dass eigentlich alles aufgearbeitet ist, dass es überhaupt keinen Grund mehr gibt, hier besonders aktiv zu werden.

Die Behörden arbeiten. Mein Vorredner hat es gesagt: Seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 befassen sich auch die österreichischen Staats­schutzbehörden mit der Aufarbeitung der Aktivitäten der ehemaligen DDR-Nachrichten­dienste im Bundesgebiet.

Es wurden in 60 Fällen Ermittlungen eingeleitet, in der überwiegenden Zahl der Fälle wurde Strafanzeige bei den Justizbehörden erstattet. Der weitaus größte Teil wurde dann eingestellt. Es sind keine Verfahren mehr offen, und in drei Fällen wurde das Strafverfahren abgebrochen. Lediglich in einem einzigen Fall kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines österreichischen Staatsbürgers.

Abgesehen davon arbeiten auch die Behörden in Deutschland noch. Die Arbeits- und Vorgehensweise des Ministeriums für Staatssicherheit wird durch Forschungseinrich­tungen eingehend und umfassend dokumentiert. – Es besteht also keine Veranlassung für uns, da jetzt besonders aktiv zu werden, weil ohnehin alles läuft. Meine Damen und Herren, ich glaube, deshalb ist der Antrag auch aufgrund von nicht inhaltlicher Begrün­dung abzulehnen.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Da der Antrag keinen Vierzeiler hergibt – ich habe mich bemüht, aber gibt es keinen dazu (Heiterkeit) –, werde ich einen Einzeiler zur heutigen Causa prima bringen und zur Diskussion über den Wehrdienst kurz meine Begründung sagen:

Vor einem Jahr in Stein gemeißelt,

wird die Wehrpflicht jetzt gegeißelt.

 


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