Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 294

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europäischen Staatsoberhäupter – mit Ausnahme Albaniens – sowie der USA, auch Kanadas, und unterschrieben die Erklärung von Helsinki bei der Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Ich darf Ihnen zwei Punkte daraus anführen. Punkt 7: Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Punkt 9: Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten. – Das war 1975.

Sie sprechen von 1978 und 1983. Ich darf die zwei Persönlichkeiten auch namentlich erwähnen. Sie kritisieren den Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger. Ich darf Ihnen sagen – und Sie sollten es auch wissen –, seine Haltung als Botschafter in Prag 1968 war sehr mutig und sollte alle Demokraten zu großer Wertschätzung und Hochachtung verleiten, und nicht nur verleiten, sondern zu ehrlicher Anerkennung dieser großartigen Tat führen. Die österreichische Botschaft war in Prag die einzige, die sich so für die Menschenrechte eingesetzt hat. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.  Abg. Neugebauer: Was geschichtlich wahr ist, ist wahr!)

Die Politik von Bruno Kreisky, die aktive Neutralitätspolitik in Zusammenarbeit mit Olof Palme und mit Willy Brandt für Menschlichkeit und Entspannung hat in Europa sehr viel Positives erwirkt und ist heute noch spürbar. Über Europa hinaus war Österreich ein Mitinitiator des Friedens. Viele Initiativen gehen auf diese positive Zeit zurück. Wir haben allen Grund, auf diese Persönlichkeiten stolz zu sein, und nicht nur wir in Österreich, sondern die Menschen in ganz Europa. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.55.11

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern im Ausschuss diesem Antrag des Abgeordneten Grosz zugestimmt, weil wir grundsätzlich der Ansicht sind, dass Aufarbeitung etwas Wichtiges ist, insbesondere wenn es um die Aufarbeitung von verbrecherischen Regimen geht, ganz gleich, ob das ein nationalsozialistisches Regime ist oder ob es sich um irgendwelche Stasi-Verbrechen handelt.

Wir haben das gemacht, obwohl wir diesen „Beipacktext,“ also diese Erläuterungen des Kollegen Grosz, nicht wirklich verstanden haben. Wir sind stundenlang zusam­mengesessen, haben die Köpfe zusammengesteckt, haben gerätselt, haben Herme­neutik betrieben, Exegese geradezu, und sind nicht draufgekommen. Wir haben Fachkundige der BZÖ-Sprache aus Graz eingeflogen, damit sie uns ein Gutachten schreiben. Sinn hat sich uns trotzdem nicht erschlossen; tut mir leid.

Aber wir haben heute die Studien fortgesetzt und haben auch die Bundesbehörde zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen angerufen und besprochen, inwieweit die uns da vielleicht weiterhelfen können. Jetzt wissen wir, die Hälfte des Textes enthält, mit anderen Worten und sehr verzerrt dargestellt, was diese Stasi-Aufarbeitungsbehörde zu tun hat. – Das ist die eine Hälfte.

In der zweiten Hälfte wird es ganz eigenartig und wirr. Da geht es zuerst einmal darum, dass die Neutralitätspolitik Österreichs unter Kreisky diskreditiert wird, und dann darum, das angebliche Bekannte von Bruno Kreisky irgendein Naheverhältnis zu irgend­welchen sowjetischen Geheimdiensten haben hätten können.

Was das mit dem eigentlichen Antrag zu tun hat, hat sich uns auch nicht erschlossen. Aber immerhin, die im Volksmund Gauck-Behörde genannte Behörde zur Aufarbeitung


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