Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung:
Seit der BUWOG-Affäre verdichten sich die Verdachtsmomente, wonach im Wirkungsbereich des damaligen Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt wurden, sei es bei Gesetzesvorschlägen, Privatisierungen, Einmietungen, Beraterverträgen, Finanzmarktaufsicht, Einrichtung von Stiftungen,
Mittlerweile ergeben Einzelheiten, die im Rahmen verschiedener Strafverfahren öffentlich wurden, eine derartige Verdichtung der Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Finanzminister, dass eine lückenlose Klärung der Vorgänge und der politischen Verantwortung durch den Nationalrat unumgänglich ist:
Detail-Informationen über die nötige Bietersumme (zum Erwerb der BUWOG u.a. Wohnbaugesellschaften durch die Immofinanz) von Walter Meischberger, die dieser enge Freund von Grasser nur aus dem engsten persönlichen Umfeld oder vom Minister selbst bekommen konnte;
Aussagen von Michael Ramprecht und Sitzungsprotokolle der Vergabekommission;
zwei Meischberger-Konten von bei der Hypo Invest Bank in Liechtenstein (eines davon auf „Natalie“) mit Geldern aus der BUWOG-Provision;
im „Ramprecht-Prozess“ zugegebene Fehlüberweisung;
geleugnete Anweisung zur Bevorzugung von Lehman trotz Aktenvermerk-Feststellung der BUWOG-Vergabekommission;
von Meischberger vermittelter Luxusurlaub ( 6 Nächte für 4.600.- Euro) auf den Seychellen acht Wochen vor Verkauf der BUWOG;
Tonbandprotokolle über abgehörte Gespräche, in denen nachträglich krampfhaft versucht wurde, Erklärungen für erhaltene Provisionszahlungen zu konstruieren
Involvierung in die Causa Hypo-Alpe Adria: Zeichnung von Hypo-Genussscheinen;
fragwürdige Geldtransfers über ausländische Briefkastenfirmen und Stiftungskonstruktionen
Bereits der Rechungshof stellte in seinen Berichten Ungereimtheiten fest. Sein ehemaliger Präsident, Dr. Franz Fiedler, forderte nun angesichts der neuen Faktenlage einen Untersuchungsausschuss. Zeugenaussagen erhärten diese Forderung.
Dort, wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwortung zu klären. Diese Aufgabe kommt nach der Bundesverfassung dem Nationalrat zu.
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