Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 41

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hafter Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich als Kind will nicht beurteilen, wer von meinen El­tern im Streit recht hat! Ich als Kind will nichts wissen von Rache und von Eifersucht! Ich als Kind will einfach ein Recht auf meinen Papa und auf meine Mama! Solange mir niemand etwas Schlechtes tut, will ich mir dieses Recht nehmen! – Sehr geehrte Da­men und Herren, das ist der richtige Blickwinkel! (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn ich höre und lese, dass es heißt: Die Frauenpolitik wird um Jahre zurückgewor­fen!, so muss ich sagen: Es geht nicht um Frauenpolitik, und es geht auch nicht um die Politik der Väter! Es geht um Kinderpolitik! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie, geehrte Damen und Herren Abgeordneten, haben gerade die Kinderrechte in der Verfassung verankert. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Teilweise!) Meine Experten im Justizministerium haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der meines Erachtens wirklich sehr ausgewogen ist und vor allem auf die Bedürfnisse der Kinder eingeht. Das Kindeswohl etwa wird neu definiert, genauer definiert. Unter anderem heißt es jetzt, dass das Bedürfnis des Kindes nach engem und gutem Kontakt zu beiden Elternteilen berücksichtigt werden soll.

Dem Entwurf sind lange Diskussionen und Gespräche vorangegangen. Sie wissen, vo­riges Jahr sind wir hier in diesem Raum, in diesem Saal bei einer Enquete zusammen­gesessen. Es hat eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz getagt. Gestern hat diese Gruppe zum letzten Mal getagt. Die politischen Gespräche sind aber natür­lich nach wie vor aufrecht. Auf diese freue ich mich auch schon, sie werden in den nächsten Tagen stattfinden. Ich bin überzeugt, wir werden eine gute Lösung für die Kin­der finden.

Was soll sich jetzt ändern? – Wir haben bereits gehört, im Jahr 2001 ist erstmals die Möglichkeit eine gemeinsamen Obsorge eingeführt worden. Da hat es eine „Mords“-Aufregung gegeben, da hat es große Diskussionen gegeben, und es hat sich gezeigt, sie hat sich bewährt. Aber jetzt müssen wir einen Schritt weitergehen. Meines Erach­tens sollte nach einer Scheidung der natürliche Zustand der gemeinsamen Obsorge auf­recht bleiben, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet – dann soll es natürlich die Möglichkeit der Einzelobsorge weiterhin geben.

Meiner Überzeugung nach sind da Wörter wie „Zwang“ und „Automatik“ völlig fehl am Platz. Es geht nicht darum, sondern es geht um den natürlichen Zustand des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Im Übrigen gibt es in Deutschland seit dem Jahr 1998 eine derartige Lösung, und sie hat sich dort sehr bewährt. Studien beweisen eindeutig, dass die gemeinsame Obsor­ge von sich aus zu einer besseren Gesprächsbasis zwischen den Elternteilen führt, von sich aus deeskalierend ist. Und darum geht es: Deeskalation!

Was die unehelichen Kinder betrifft, so gibt es auch da einen Handlungsbedarf, denn natürlich haben auch uneheliche Kinder ein Recht auf beide leiblichen Elternteile. Ich finde, uneheliche Eltern, die sich einig sind, die kein Problem miteinander haben, sollen ganz einfach vor dem Standesamt eine gemeinsame Obsorge beantragen können. Im­mer muss sich der Staat nämlich nicht einmischen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wenn ein Elternteil sagt, er wolle das nicht, dann hat der uneheliche Vater ein Antragsrecht bei Gericht, dann kann er eine gemeinsame Obsor­ge beantragen.

Im Übrigen stärkt mir das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes diesbezüglich den Rücken, denn schließlich sagt auch dieser: Es kann nicht möglich sein, dass die Mutter ganz allein bestimmt, ob der Vater etwas mitzureden hat oder nicht. – Aber natürlich: Im Streitfall muss der Einzelfall betrachtet werden – keine Frage!

 


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