widmet hat. Was für die EU aber oft nur eine gut gemeinte und ferne Theorie ist, ist für ein Land wie Österreich eine ernst zu nehmende Praxis, denn kein anderes EU-Land verfügt über so viele Seilbahnanlagen wie wir in Österreich und nirgendwo anders in der EU werden mehr neue Seilbahnen errichtet als bei uns in Österreich, meine Damen und Herren.
Ganz in diesem Sinn sind unsere Praktiker aber auch sehr rasch auf Probleme bei der Gesetzgebung 2009 gestoßen, und wir möchten ihren Vorschlägen heute folgen und das Seilbahngesetz verbessern. Unsere Ziele sind, dass die Anliegen des Arbeitnehmerschutzes in den Projektunterlagen besser dargestellt werden, dass die Behördenzuständigkeit eindeutig geklärt ist, dass die Qualität der Projektunterlagen auch in allen anderen Bereichen steigt und dass es zu weniger Verfahrensverzögerungen kommt, denn derzeit führen oftmalige Verbesserungsaufträge nach § 13 AVG zu sehr großen Verzögerungen.
Unter diesen Veränderungen darf die Sicherheit natürlich nicht leiden, meine Damen und Herren, und die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes werden künftig in die Sicherheitsanalysen der einzelnen Fachgebiete wie Hochbau, Geologie, Seilbahntechnik und Elektrotechnik mit aufgenommen. Das führt zwar dazu, dass gesonderte Sicherheitsanalysen zum Arbeitnehmerschutz künftig entfallen, auf das Sicherheitsniveau wird das aber keinen Einfluss haben.
Ganz in diesem Sinn freut es mich sehr, dass wir im Verkehrsausschuss auch Einstimmigkeit erzielen konnten. Auch ich begrüße die Verwaltungsvereinfachung, die hinter diesem Gesetzesbeschluss steht, und freue mich daher auch über die Ausschussfeststellung, die gemeinsam mit den Oppositionsparteien erreicht werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grillitsch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Rädler –: Du redest zum Seilbahngesetz?)
14.19
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Warum ich zum Seilbahngesetz rede, Herr Abgeordneter Grillitsch, werde ich dann gleich erklären.
Es ist ja in Wirklichkeit schon alles gesagt worden. (Abg. Mag. Widmann: Aber nicht von ihm!) Es gibt breite Zustimmung von allen Fraktionen zur Änderung des Seilbahngesetzes 2003. Es geht um mehr Sicherheit, um Sicherheitsanalysen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, um weniger Bürokratie, um Verwaltungsvereinfachung. Das Ministerium und die Wirtschaftskammer werden sich anschließen.
Ich darf als Niederösterreicher reden – jetzt bin ich beim Thema –, weil wir in Niederösterreich ja auch 45 Bergbahnen haben. Es sind wunderschöne Seilbahnen – auf die Rax oder den Schneeberg, wenn Sie sie einmal besuchen möchten. Das sind auch 1 100 Arbeitsplätze in Niederösterreich und eine Wertschöpfung von 24 Millionen €. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber das Wichtigste dabei ist – das ist auch für die Tiroler sehr interessant –, dass wir in Niederösterreich vor wenigen Tagen eine „NÖ Bergbahnen Beteiligungsgesellschaft“ gegründet haben, um mit jenen Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben (Abg. Dr. Moser: Na ja, das ist es ja!), die durch Modernisierungsmaßnahmen aber sehr zukunftsträchtig sein können, eine gemeinsame Werbung und eine gemeinsame Betriebsführung auszurichten. Das ist ein wichtiger Schritt. Darunter sind die Seilbahnen in St. Corona am Wechsel.
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