Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 171

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Hauptkritikpunkte eingehe, was den Euratom-Vertrag selbst ausmacht, die heute viel­leicht noch nicht so erörtert wurden.

Was sind Hauptkritikpunkte am Euratom-Vertrag? Einer der Hauptkritikpunkte war immer, dass die Grundvoraussetzungen für die Kreditvergaben völlig unerkannt sind, auch nicht erfüllt werden und die AKW entgegen den Vereinbarungen mit der Bank für Wiederaufbau und Entwicklung einfach nicht geschlossen werden. Meine sehr geehr­ten Damen und Herren, das ist vielfach nicht bekannt!

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Studien zur Umweltverträglichkeit, zur Sicherheit und auch zu den wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten bis heute nicht veröffent­licht wurden. Da fragt man sich: Warum ist das der Fall? Was hat man da zu ver­heimlichen? Wo liegt da die vielgepriesene Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Ein dritter Kritikpunkt ist, dass das Europäische Parlament bei der Vergabe der Kredite kein Mitspracherecht hat, und auch nicht bei der Abstimmung über die Kreditrahmen­erhöhung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wenn Sie uns heute also mitteilen, Herr Bundesminister, dass man lieber drinnen sein soll als draußen, weil man sonst nicht mitreden kann und sonst ein Minister oder der arme Abgeordnete in Brüssel den Saal verlassen müsste, dann weiß ich nicht, woher Sie diese Kenntnis nehmen. Ein Mitspracherecht bei der Vergabe der Kredite ist näm­lich gar nicht möglich, und das sollte man einfach einmal auch so diskutieren.

Es hat ja schon fast den Anschein, dass Brüssel befürchtet, dass bei einer Mehrheits­entscheidung das Aus für die Atomindustrie drohen könnte. Das wäre ja das, was Sie eigentlich fürchten, wenn das mit dieser Atomenergie nämlich tatsächlich so weiter­geht.

Haben Sie eigentlich gewusst, dass die Euratom-Gelder überhaupt nur für den Aus­stieg und für die Fragen der Endlagerung ausgegeben werden dürfen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren? Auch das muss einmal ganz offen gesagt werden.

Erst jetzt sind wir beim Ausstieg! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Bundesminister hat uns bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses gesagt, dass er ein merkwürdiges Gutachten hat, dass wir uns als Abgeordnete aber gefälligst selbst darum kümmern sollen, dass wir es bekommen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja keines!)

Na gut, Herr Minister, ich habe es gemacht. Ich habe in Ihrem Ministerium angerufen und habe mich um dieses vermeintliche Gutachten bemüht, wobei ich gar nicht mehr überzeugt davon bin, dass es das überhaupt gibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja kein Gutachten!) Ich habe versucht, es zu bekommen, weil der Herr Minister uns nämlich zugesagt hat, dass wir es grundsätzlich haben können, nur habe ich es trotzdem nicht bekommen, Herr Bundesminister, und das ist wirklich ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

Also wenn Sie während der letzten Ausschusssitzung schon sagen, wir sollen uns sel­ber darum bemühen, und dann bemühen wir uns und bekommen es höflich, aber ent­schieden doch nicht, dann glaube ich Ihnen nicht mehr. Ich behaupte hiermit: Es gibt kein Gutachten! (Abg. Mag. Kogler: So ist es! Abg. Mag. Brunner: Richtig! Abg. Mag. Kogler: Gutachtenschwindler! Es gibt gar kein Gutachten!)

Ich sage Ihnen aber, dass es vier Gutachten tatsächlich gibt, und die sagen etwas ganz anderes, nämlich von Universitätsprofessor Dr. Bernhard W. Wegener von der Fried­rich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg, von Universitätsprofessor Dr. Geist­linger aus Salzburg, von Universitätsprofessor Dr. Rotter aus Linz und von Universi­tätsprofessor Dr. Waldemar Hummer, Ordinarius der Universität Innsbruck. Alle vier kommen zu der eindeutigen Erkenntnis, dass der Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag, ohne gleichzeitig aus der EU aussteigen zu müssen, rechtlich tatsächlich möglich ist.

 


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