Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 170

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16.32.10

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank, Frau Präsident! – Ich möchte auf eine Bestimmung der Geschäftsordnung aufmerksam machen: § 74a GOG, „Dringlicher Antrag“, Erläuterung Nummer 8:

„Bei dringlichen Anträgen, die eine an die BReg gerichtete Entschl zum Inhalt haben“ – das ist hier der Fall –, „ist der Bundeskanzler zur Stellungnahme verpflichtet [...].“

Es gibt natürlich Vertretungsmöglichkeiten, aber nur dann, wenn Sie, Herr Bundes­kanzler, nicht hier wären, sondern außer Haus. (Rufe: Er geht gleich wieder!) Sie sind aber hier und wären hiermit auch zu einer Stellungnahme verpflichtet. (Beifall bei der FPÖ.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neubauer. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten.

Ich mache darauf aufmerksam, dass derzeit die elektronische Uhr nicht mitläuft. Wir stoppen aber am Präsidium und vermerken natürlich trotzdem die Restredezeit. (Abg. Grosz: Mit der Stoppuhr?) Wir haben eine Stoppuhr, genau. – Bitte. (Abg. Grosz: Das Parlament ist beieinander! Das Dach geht runter, die Uhr geht nicht!)

 


16.33.04

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Wir haben zuerst gehört, dass einige Vertreter anderer Parteien bereits zu Recht beklagt haben, dass es in der Anti-Atompolitik durch diese Bundesregierung zu einem Stillstand – ja, um nicht zu sagen, zu einer Art Verweigerungspolitik – gekom­men ist.

Herr Kollege Pirklhuber hat zuerst aus dem „Standard“ zitiert, in dem wiederum Green­peace mit der Aussage zitiert wurde, dass es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten für die – hier auch anwesende – Bundesregierung gäbe, Klagen einzubringen. Offensicht­lich fehlt tatsächlich der Mut.

Ich darf Ihnen deshalb eine Einladung zukommen lassen, sehr geehrter Herr Bundes­kanzler und sehr geehrter Herr Umweltminister, morgen 10.30 Uhr, Reichsratsstraße 7. Ich kann Ihnen dort zwei Klagen an den Europäischen Gerichtshof, an den Europäi­schen Gerichtshof für Menschenrechte präsentieren, und wir wollen Ihnen morgen mit­teilen, wie so etwas grundsätzlich ginge. Vielleicht haben Sie dann für die Zukunft mehr Mut, als „Nachahmungstäter“ vielleicht doch auch einmal in die Bresche zu springen, um für diese österreichische Bevölkerung etwas an Sicherheit zu gewinnen.

Bei all dem, was Sie heute hier im Zuge Ihrer Aussagen von sich gegeben haben, nämlich dass Sie eigentlich nicht über die Atomkraft reden wollen, weil ja die gar nicht auf der Tagesordnung steht, sondern Euratom und der Euratom-Vertrag, haben Sie es trotzdem geschafft, zu 80 Prozent über die Atomkraft zu reden, und das hat mich dann doch sehr überrascht.

Sie haben auch erwähnt, dass es ein wunderbares Beispiel sei, dass Isar 1 aufgerüstet werde. – Das ist meiner Meinung nach jedoch genau das Gegenteil, nämlich ein nega­tives Beispiel, denn dieses Atomkraftwerk gehört nicht aufgerüstet, sondern zuge­sperrt, da es eine eklatante grenznahe Bedrohung für die Menschen in unserem Land darstellt. Das gehört nicht aufgerüstet, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber ich möchte mich ein wenig von den anderen Rednern unterscheiden, indem ich nicht unbedingt auf die Möglichkeiten des Rechtsstaates hinweise, sondern auf ein paar


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