Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 183

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Jahr 2002 eine Vereinbarung getroffen hatten, dass eine sogenannte Nebenbezugs­pauschale bei der Pensionsberechnung für rund 40 000 ÖBB-Mitarbeiter mitberück­sichtigt wird. Die Kosten für die erhöhten Pensionen musste aber damals der Bund zahlen beziehungsweise übernehmen. Zudem stieg der im Jahr 1997 für die Pensions­bemessung gesetzlich festgelegte Nebengebühren-Durchschnittssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dadurch würden dem Bund – so hat es im Rechnungshofbe­richt geheißen – Mehrkosten von rund 1,2 Milliarden € bis zum Jahr 2006 entstehen.

Und jetzt kommt’s: Im November 2007 prüfte der Rechnungshof in einem Follow-Up erneut die Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB und stellte fest, dass die Empfeh­lungen weitgehend nicht umgesetzt wurden. Dabei wurden die pensionswirksame Ne­benbezugspauschale, das fehlende interne Controlling und das frühe Pensionsantritts­alter bei den ÖBB kritisiert.

Sie wissen es, wir sprechen das fast bei jeder ÖBB-Debatte an, dass da ein gewaltiges Manko herrscht, denn zwischen 2003 und 2006 lag das durchschnittliche Pensionsan­trittsalter bei den ÖBB – man höre und staune! – bei 52,45 Jahren. In dieser Zeit schickten die ÖBB aber 1 922 Personen aus organisatorischen Gründen, weil die Dienst­leistung der Betroffenen für die ÖBB entbehrlich wurde, in den Ruhestand.

Meine Damen und Herren, jetzt können Sie sich einmal ausrechnen, wie viele Leute da und in welchem Alter in Pension geschickt worden sind und was für Kosten das für den Steuerzahler bedeutet, zumal diese Menschen in der Pension von der öffentlichen Hand finanziert werden. Dass diese Menschen zum Nichtstun verurteilt sind und in die­sem frühen Alter zu Hause sitzen müssen, ist für die ÖBB-Bediensteten sicher nicht befriedigend. Ich weiß, dass viele das nicht wollten. Sie wurden unter Zwang in Pen­sion geschickt und mit einem „Golden Handshake“ verabschiedet.

Das muss man einmal denjenigen erklären, die heute bis 65 arbeiten müssen, meine Damen und Herren! Das muss man sich einmal vor Augen führen! (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Sie kommen auch noch zu Wort, Herr Kollege, Sie können dann Ihre Mei­nung hier sagen.

Nun möchte ich hier ein paar Zahlen nennen, weil für den Steuerzahler, für den Nor­malbürger nur sehr schwer verständlich ist, wie das funktioniert.

Im Jahre 2009 waren es inklusive der 100-prozentigen Haftungen des Bundes, die da für die Pensionskassa beziehungsweise für die ÖBB übernommen wurden, 7 Milliar­den €, die als Zuschuss aus Steuergeldern an die ÖBB geflossen sind, die für diese miesen Machenschaften – ich sage es, wie es ist: für diese miesen Machenschaften! – herangezogen wurden.

Das heißt, jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin hat im Jahre 2009 2 500 € an Steu­ern für die ÖBB abgeben müssen. Also jeder Steuerzahlende – es gibt ja auch viele, die nicht Steuer zahlen – musste 2 500 € zahlen, damit bei den ÖBB Personalabbau und Privilegienstadel produziert werden konnten, dies, ohne auch nur ein Ticket bei den ÖBB gelöst zu haben. (Abg. Bucher: Genug gezahlt!)

Ich glaube, diese Menschen haben sich gedacht – und ich habe es hier von meinem Kollegen gehört –, das ist mehr als genug gezahlt. Hier reicht das „genug gezahlt“ schon gar nicht mehr. Das ist mehr als genug gezahlt, meine Damen und Herren, das ist eine Sauerei, was hier passiert! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich dann bedenke, dass, wenn die Pensionsmaßnahmen umgesetzt worden wä­ren, die 2003 beschlossen worden sind, jährlich um 1 Milliarde weniger an die ÖBB hätte bezahlt werden müssen, dann muss ich sagen: Das haut dem Fass den Boden aus.

 


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