Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 217

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Grund und Boden von Hochwasser betroffen ist. Und es haben die Planungsorgane, die Gemeinden, die örtliche Raumplanung, die Raumplanung der Länder, damit ein wich­tiges Informationsportal, wo sie sehen können, wie die Hochwassersituation ist.

Wir werden sukzessive auch den Hochwasserschutz vorantreiben. Als es um die Bud­getsanierung ging, habe ich den Bereich der Hochwasserschutzmittel nicht gekürzt, weil durch den Klimawandel zu erwarten ist, dass es verstärkt Hochwässer oder ex­treme Wetterereignisse geben wird. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Gemein­den und den Ländern in mehr Sicherheit investieren.

Der zweite Punkt: Wichtig ist diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes auch deshalb, damit wir den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan umsetzen können. Wie ge­sagt, bis zum Jahr 2027. Es ist jetzt so, dass die Landeshauptleute die Möglichkeit be­kommen, bei bestehenden Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken Fischpassierbar­keits-, Fischaufstiegshilfen zu verordnen, damit wir fristgerecht auch die Vorgaben der Europäischen Union einhalten können. Da sind die Länder am Zug, das mit entspre­chenden Verordnungen sicherzustellen.

Und der dritte Punkt sind Verwaltungsvereinfachungen. Das Wasserrechtsgesetz stammt aus dem Jahr 1959. Es hat seither diverse Novellen gegeben, und es war wichtig, dass wir Vereinfachungen mit dieser Novelle bewerkstelligen. Jetzt brauchen wir bei einer Effizienzsteigerung von Kraftwerksanlagen, also wenn es zum Beispiel zu einem Turbinentausch kommt, kein neuerliches Verfahren, sondern nur ein Anzeige­verfahren. Es hat schon einen Sinn – ohne einen Qualitätsverlust beim Natur- und Um­weltschutz herbeizuführen und ohne die Bürgerrechte zu schmälern –kein zusätzliches aufwendiges Verfahren machen zu müssen, wenn es lediglich um einen Turbinen­tausch geht. Genauso gibt es ein vereinfachtes Verfahren bei Erdwärmegewinnungs­anlagen.

Das alles soll dazu beitragen, die Energieautarkie Österreichs zu verwirklichen. Die heutige Situation in Nordafrika, die Revolution dort führt dazu, dass bei uns der Ölpreis steigt, und niemand kann sich dagegen wehren. Daher muss man raus aus dieser Ab­hängigkeit von Energieversorgung aus dem Ausland und eine Energieautarkie Öster­reichs erreichen. Das ist mein Plan für Österreich. (Abg. Mag. Brunner: Aber Sie blei­ben in Euratom!) Niemand sagt, dass das einfach ist. Das sagt niemand! Nur: Sagen Sie mir eine Alternative, wie Sie zukünftig sicherstellen wollen, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die österreichische Bevölkerung ausreichend Energie hat, wenn sie von Krisenregionen abhängig ist, wo sich plötzlich der Ölpreis verteuern kann und sich die Menschen dann die Energie nicht mehr leisten können.

Daher: Energieautarkie bedeutet nicht nur ein Mehr an erneuerbarer Energie wie im Wasserrechtsgesetz vorgesehen, Repowering, Turbinentausch, Erdwärmegewinnungs­anlagen, sondern natürlich auch Energieeffizienz und Energieeinsparung.

Abschließend: Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Naturge­fahrenmanagement in Österreich und in Europa, um unsere Bevölkerung zu schützen. Sie ist ein wichtiger Schritt für eine effiziente und moderne Verwaltung und ist vor allem die Basis, um gesundes Wasser für kommende Generationen zu haben. Ich danke al­len, die Positives dazu geleistet haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.16

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat die jetzt zur Debatte stehende Regie-


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