Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 244

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Ich denke mir, der Peer-Review-Bericht ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass wir im Zu­ge des Jubiläums, das wir im heurigen Jahr feiern, die Institution des Rechnungshofes auch von internationalen Stellen sehr positiv bewertet bekommen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Oh, das ist ja gar schön!)

 


20.51.38

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Wahrnehmungsbericht mit dem Kapitel Peer-Review stellt dem österreichischen Rechnungshof durchaus ein positives Zeugnis aus. Gratulation, Herr Präsident!

Das zeigt, glaube ich, dass der Vergleich den österreichischen Rechnungshof interna­tional von den Qualitätsstandards her auf eine hohe Ebene stellt. Die Länder, die ihn überprüft haben – Deutschland, Schweiz und Dänemark –, sind ja Vorbilder in ver­schiedensten Bereichen – nach Auskunft des Präsidenten –, wenn es um Rechnungs­hofprüfungen geht.

Ich glaube, durchaus positiv ist auch zu sehen, dass es gelungen ist, in den letzten Jahren im österreichischen Rechnungshof einen Reformprozess einzuleiten. Wir haben uns ja erst kürzlich davon überzeugen können. Der österreichische Rechnungshof ist sehr schlagkräftig strukturiert und insgesamt hinsichtlich der Effizienz sehr gut aufge­stellt. Ich glaube, das ist wichtig, um Leistung und Qualität bieten zu können.

Diese internationale Einschau hat aber auch gezeigt, dass es durchaus Möglichkeiten für Verbesserungen gibt, nämlich wenn es darum geht, die Unabhängigkeit des Rech­nungshofes, die Budgethoheit und die Vertretungsbefugnis für den Präsidenten sicher­zustellen.

Es gibt insgesamt sechs Vorschläge. Es geht einerseits darum, rechtliche Grundlagen für einen Beratungsauftrag zu schaffen.

Ein weiterer Punkt ist folgender: Wir haben in Österreich eine Funktionsdauer von zwölf Jahren, die nicht verlängert wird, die Peer-Review hat aber auch aufgezeigt, dass es in Österreich möglich ist, einen Präsidenten ohne Gründe und auch bei ordnungs­gemäßer Amtsausübung abzuberufen oder abzusetzen.

Wichtig ist auch die finanzielle Unabhängigkeit, und hier hat die internationale Prüfung gezeigt, dass das Finanzministerium durchaus Möglichkeiten hat, mitzusprechen. Es gibt den Wunsch, dass lediglich das Parlament eine Mitsprachemöglichkeit haben soll.

Bei der Vertretungsbefugnis, Herr Präsident, ist es, glaube ich, durchaus möglich, eine Regelung und einen Weg zu finden. Das sollte kein großes Hindernis darstellen.

Insgesamt wurde auch die interne Revision – sie wurde früher von allen Abteilungen gestellt – neu aufgestellt, mit vier Personen und einem Leiter.

In einem weiteren Punkt ist dargestellt, dass es auch Beschlussfassungen geben kön­nen sollte, wenn Berichte, so wie vorher, zur Kenntnis genommen werden.

Insgesamt, als Zusammenfassung zu diesem Wahrnehmungsbericht: Es ist klug und sinnvoll, von den Guten zu lernen. Man muss ja nicht alles selbst erfinden. Es ist wich­tig und notwendig, Kontrollsysteme anzupassen, und der österreichische Rechnungs­hof, bei dem ja auch der Sitz des internationalen Rechnungshofes angesiedelt ist, ist dabei, glaube ich, federführend tätig. Wir haben schon gesagt, dass Dänemark welt­weit führend bei Prüfungsstandards ist und dass die Schweiz ein hohes IT-Niveau auf­weist. Deutschland hat einen Leitfaden erstellt.

 


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