Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 273

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gungsrecht haben, ist das Ganze sinnlos. (Abg. Bucher: Der Grasser entschlägt sich nicht! Der würde gerne kommen!)

Insofern, Herr Bucher, gibt es eine Neuerung zur letzten Debatte am 20. Jänner, näm­lich eine eindrucksvolle Bestätigung, wie so ein Entschlagungsrecht eigentlich funktio­niert. Blenden wir zurück! „Grasser will Untersuchungsausschuss“, so hat es in der „Zeit im Bild“ am 3. Mai 2010 gelautet.

Ich würde es wirklich begrüßen, wenn es in dieser Frage einen Untersuchungsaus­schuss geben würde, bemerkte Grasser am 3. Mai. – Zitatende. (Abg. Bucher: Was haltet Sie ab?)

Und vorige Woche, Herr Bucher, Jubel von Ihnen. Sie jubeln, weil Grasser beim Hypo-Untersuchungsausschuss erscheint und sagen: Das zeigt, dass der Untersuchungs­ausschuss hier ein Gebot der Stunde ist und das Argument von Kräuter, Grasser würde sich aufgrund des laufenden Rechtsverfahrens der Aussage entschlagen, ist da­mit in sich zusammengebrochen. (Abg. Bucher: Genau!)

Eine Mischung aus Naivität und Populismus, denn es ist logisch, dass der dritte Akt kommt. 23. Februar, Klagenfurt: Grasser beruft sich auf sein Entschlagungsrecht und sagt natürlich keinen Ton zu dem Mail Meischberger, wo es um den Genussschein geht, zu Tilo Berlin oder zum Kredit mit der Schwiegermutter. (Abg. Bucher: Sie wollen doch die BUWOG aufklären! Oder die Hypo?! Sie sollten schon wissen, was Sie wol­len!) Und er begründet das sogar, Herr Bucher. Er sagt, sein Schweigerecht dazu leitet er von den zahlreichen Ermittlungsverfahren ab, die er auflistet: BUWOG-Verfahren, AvW-Verfahren, Verdacht der falschen Zeugenaussage und so weiter.

Das, was er gemacht hat, nämlich eine Breitseite gegen den Finanzministers, das hat er sich nicht verkneifen können. Ich hoffe, das ist im Notizblock der ÖVP entsprechend notiert. (Abg. Bucher: Wissen Sie überhaupt, was Sie wollen? Das wäre schon einmal wichtig!)

Und dann kommt es zum vierten Akt, Herr Bucher. Da bin ich noch einmal bei Ihnen, und ehrlich gesagt, das ist nicht mehr naiv populistisch, das ist schon unredlich, denn Sie sagen: Endlich dem Ausschuss zustimmen, denn – das ist O-Ton von Ihnen – der ehemalige Finanzminister ist auch vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erschienen und hat ausgesagt. (Abg. Mag. Kogler: In bestimmten Fragen!)

Herr Bucher, Sie lesen doch auch APA-Meldungen. Grasser hat nicht ausgesagt bei den entscheidenden Punkten, und Sie behaupten das Gegenteil. Aber es ist uns ja klar, worum es geht. Sie wollen natürlich auch vom Kärntner Landesvize ablenken, der da gesagt hat (der Redner hält einen Zeitungsartikel in die Höhe, auf dem ein Foto von Dipl.-Ing. Uwe Scheuch zu sehen ist): Ich tät’ mir halt wünschen, dass auch ein biss­chen was für die positive Zukunft des BZÖ überbleibt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich weiß schon, dass er inzwischen den anderen gehört. (Abg. Bucher: Sie wissen das nicht! Sie wissen einen Dreck!) Sie haben aber den Westenthaler, der ist heute schon bei einem Fußballmatch, der ist nicht mehr erkennbar hier herinnen. Also Sie haben al­len Grund, hier etwas vorzuspiegeln, was nicht den Realitäten entspricht. Denn dass Grasser beim Hypo-Ausschuss ausgesagt hat, das können Sie niemandem ernsthaft weismachen. (Abg. Bucher: Sie haben das nicht ernsthaft mitverfolgt im Ausschuss!)

Das Prüfverlangen der Grünen, Frau Kollegin Moser, das ist eine gute Sache, was das Dorotheum betrifft. Sie haben ja ein Verlangen an den Rechnungshof gestellt. Schritt für Schritt, wir kommen schon ans Ziel!

Zu den Mängeln im Justizbereich hat Kollege Jarolim, glaube ich, in aller Deutlichkeit in der vergangenen Woche das gesagt, was zu sagen ist. Da brauchen wir nicht viel hin­zuzufügen, aber es gibt trotzdem auch noch eine Steigerung zur letzten Diskussion im


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