nen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Herr Abgeordneter Neubauer hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotionid-gebeiztem-Mais-Saatgut eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Herr Abgeordneter Mayerhofer hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 693/A(E) der Abgeordneten Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Schließlich hat Herr Abgeordneter Herbert beantragt, der Nationalrat wolle beschließen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1294/A des Abgeordneten Klubobmann Strache betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Es gibt noch einen Fristsetzungsantrag: Abgeordneter Ing. Hackl hat beantragt, der Nationalrat wolle beschließen, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.
Die gegenständlichen Fristsetzungsantrage werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung in der soeben verkündeten Reihenfolge zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4 sowie 12 und 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 Minuten sowie BZÖ 74 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die aktuelle Stunde bis 13 Uhr wurde für die gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 folgende Redeordnung vereinbart: erste Runde mit je 8 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 8 Minuten, eine weitere Runde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 8 Minuten, die weitere Redezeit pro Fraktion 12 Minuten.
Der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubobmännern beziehungsweise der Klubobfrau die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf alle fünf Fraktionen.
Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.
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