Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bringt Ihre Gesetzesvorlage quasi nichts. Und dadurch ist das, was Sie hier vorlegen, einfach nicht akzeptabel.

Meine Damen und Herren, das Glücksspiel ist sicher wichtig. Aber die Argumentation, wie Sie erläutern, warum das nicht ausgedehnt worden ist, warum die volle Nichtigkeit nicht kommt, die ist wirklich haarsträubend.

Erster Punkt: Sie sagen, neben dem Glücksspiel gibt es quasi keine Geschäfts­bereiche, in denen dieses Problem auch relevant ist. Also ich sehe das anders, und auch der VKI, den Sie selbst zitiert haben, sieht das anders. In einer Studie, in einer vorher durchgeführten Befragung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass es massive Probleme durchaus auch in anderen Bereichen gibt: im Bereich von Verlagen, die versuchen, Zeitschriften-Abos zu verkaufen, im Bereich des gesamten Versandhandels und auch im Bereich der Telefonanbieter, so wie ich es Ihnen bereits geschildert habe.

Meine Damen und Herren, Sie lassen es zu, dass auch mit diesem Gesetz weiterhin Menschen überrumpelt werden, abgezockt werden durch solche unerbetenen Werbe­anrufe und Verträge, die daraus entstehen. Und ich frage mich schon: Welches Inter­esse haben Sie dabei im Auge? Wessen Interesse haben vor allem Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, da im Auge? – Ich bin mir sicher, nicht das der Konsu­menten und Konsumentinnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Die ÖVP ist in der Geiselhaft von ein paar Wirtschaftskammersparten!)

Zweiter Punkt: Sie sagen, es kommt ohnehin eine Regelung auf europäischer Ebene, und wenn wir jetzt etwas machen, dann müssen wir nachher halt wieder ausbessern – sozusagen: Schade um die Arbeit. – Also echt, ich finde, noch lascher geht es wohl nicht! Sie verweisen auf eine Verbraucherschutzrichtlinie, von der wir heute noch überhaupt nicht wissen, was ganz genau drinnen stehen wird. Und Sie alle kennen die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene. Wir haben noch keine Verbraucher­schutzrichtlinie. Bis diese überhaupt einmal auf nationaler Ebene wirksam werden wird, vergehen aber noch mindestens eineinhalb Jahre, wenn nicht zwei, drei oder noch mehr.

Und was ist bis dahin? – Bis dahin wird munter weiter abgezockt und werden diese unseriösen Praktiken weiter ausgeübt. Und Sie lehnen sich zurück und sagen: Na, warten wir halt einmal! – Ich frage mich schon: In welchem Interesse wird hier Konsu­mentenschutzpolitik gemacht?

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen, und der macht die Vorlage ja an sich auch wirklich peinlich. Solche unerbetenen Werbeanrufe sind ja nicht nur in hohem Maße unseriös, sondern sie sind auch verboten. Sie sind gesetz­lich verboten! Und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein gesetzlich verbotener Werbeanruf kann auch mit Ihrer Gesetzesvorlage zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss führen! Bitte, wenn das nicht skurril und absurd ist, was dann? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Meine Damen und Herren! Wir Grünen werden einen Abänderungsantrag einbringen, der garantiert, dass künftig alle Verträge, die infolge von unerbetenen Werbeanrufen abgeschlossen werden, a priori nichtig sind. Es soll nicht möglich sein, dass solche Werbeanrufe zu Vertragsabschlüssen führen.

Meine Damen und Herren, es ist sicher wichtig, dass die Konsumentinnen und Kon­sumenten künftig im Bereich des Glücksspiels geschützt werden, aber es ist absolut nichts einzusehen, warum sich alle anderen Unternehmen weiterhin dieser miesen Taktik ungeschoren bedienen können sollen. Das ist nicht einzusehen! Bitte warten wir auch nicht auf die EU, auf die europäische Ebene! Tun wir heute das, was wir tun können! Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! Dann hätten wir – sofort wirk-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite