Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 97

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 148.)

13.11.065. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnah­men im Jahr 2008 (III-110/1123 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.11.40

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Wir haben heute hier zur öffent­lichen Diskussion in der Plenarsitzung, wie vom Herrn Präsidenten schon angekündigt, den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008. Das klingt sehr kryptisch.

Worum geht es bei diesem Bericht? Seit 1998 gibt es verschiedene Möglichkeiten, sind verschiedene Ermittlungsmaßnahmen vorgesehen. Inzwischen sind schon mehr als zehn Jahre vergangen. Im Zuge der damaligen Beschlussfassung wurde auch vor­gesehen, dass jährlich ein Bericht über die Ermittlungsmaßnahmen, über deren Erfolg und auch über mögliche nicht genehmigte oder gesetzwidrige Überwachungs­maß­nahmen dem Parlament vorzulegen ist und dieser Bericht auch dort diskutiert wird.

Diese Berichte gibt es alljährlich. Sie wurden bis jetzt immer im Justizausschuss diskutiert. Es liegt ein Antrag vor, diese auch einmal in einer Plenarsitzung zu diskutieren, was heute der Fall ist. Ich halte das für durchaus zulässig. Allerdings – darauf möchte ich später noch zurückkommen – wäre das Motiv dafür, warum die Diskussion gerade dieses Berichtes hier im Plenum verlangt wurde, interessant.

Was sagt uns dieser Bericht? – Der Bericht zeigt auf, dass es im Jahr 2008 insgesamt drei Fälle des sogenannten großen Lausch- und Spähangriffes gegeben hat. Das sind optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen, die von den Ermittlungs­behörden, von der Polizei angeregt und von der Staatsanwaltschaft beantragt werden können und dann einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen.

Weiters gab es im Jahr 2008 drei Fälle des sogenannten kleinen Lausch- und Späh­angriffes und 107 Fälle einer optischen Überwachung, die auch unter dem Begriff Videofalle bekannt ist, wo es nur darum geht, während einer gewissen Zeit eine Überwachung mittels Videokamera zu ermöglichen, was einer Bewilligung bedarf.

Naturgemäß geht es bei diesen Fällen, bei diesen Ermittlungsmaßnahmen um den Verdacht doch sehr schwerer Verbrechen – von Mord, Mordversuch über Erpressung, Nötigung bis zur Tätigkeit krimineller Organisationen. Im Jahr 2008 hatten wir die gesamte Bandbreite von Vergehen, von Verbrechen, im Rahmen deren Aufklärung dann solche Ermittlungsmaßnahmen genehmigt worden sind.

Wenn man sich den Erfolg ansieht, so muss man sagen, dass die überwiegende Anzahl der Anträge von der Staatsanwaltschaft dann auch vom Gericht genehmigt worden ist. Es gab nur drei Fälle, in denen das Gericht das nicht genehmigt hat, weil es die Voraussetzungen als nicht gegeben erachtet hat.

 


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