Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 98

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Das ist meiner Meinung nach eine Erfolgsgeschichte, weil dies auf der einen Seite zeigt, dass in diesem Fall maßvoll vorgegangen wird, dass diese Anträge nicht leichtfertig gestellt werden – geht es doch auch um schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre, in Grundrechte –, und auf der anderen Seite, dass auch die gerichtliche Genehmigung funktioniert, die Gerichte wirklich prüfen. Das zeigt sich daran, dass es auch einige Anträge gegeben hat, denen die Gerichte nicht nachgekommen sind.

Die Erfolgsquote an sich, das heißt, wie viele solcher Ermittlungsverfahren dann auch zur Aufklärung von Straftaten geführt haben, lässt sich meiner Meinung nach auch sehen. In 40 Fällen wurden diese Überwachungsmethoden erfolgreich angewandt und haben die Ergebnisse dieser Ermittlungen dann auch wirklich zur Aufklärung von Verbrechen geführt.

Was den automationsunterstützten Datenabgleich, das ist die sogenannte Rasterfahn­dung, betrifft, die ebenfalls dieser Berichtspflicht unterliegt, gab es im Jahr 2008 einen Fall, wo so eine Maßnahme angeordnet wurde.

Interessant ist dieser Bericht auch deshalb, weil das Jahr 2008 das erste Jahr war, in dem die neue StPO-Novelle gegolten hat und die Staatsanwaltschaft stärker die Führungsrolle bei der Ermittlung im Fall von Straftaten hatte. Da zeigt sich, dass dadurch einerseits die Zahl der Anträge nicht wesentlich gestiegen ist, aber auf der anderen Seite, auch das ist interessant, die Erfolgsquote durchaus gestiegen ist. Im Jahr 2008 wurde, wie gesagt, in 40 Fällen diese Methoden erfolgreich angewandt, in 59 nicht. Im Jahr 2007 wurde in 20 Fällen diese Methode erfolgreich angewandt, in 39 nicht. Somit hat sich auch die Erfolgsquote eindeutig verbessert.

Wie gesagt, dieser Bericht ist durchaus interessant. Es ist auch wichtig, dass wir ihn jährlich bekommen. Der Grund dafür, warum wir heute im Plenum darüber diskutieren, ist meiner Meinung nach wohl auf einen einzelnen Fall zurückzuführen, in dem diese Ermittlungsmethode angewandt wurde. Es hat vielleicht eine Lobbyingorganisation bei den Grünen erfolgreich interveniert, um diesen Bericht hier ins Plenum zu bekommen. Wir werden das im Redebeitrag des Kollegen Steinhauser sehen. Vielleicht liege ich nicht ganz falsch.

Abschließend möchte ich, wenn wir von Ermittlungsmethoden reden, noch auf einen Punkt hinweisen. Im letzten Justizausschuss wurde gerade auch von der grünen Fraktion mit einer optischen Überwachung begonnen, was einen klaren Verstoß gegen die Geschäftsordnung darstellt. Trotz Aufforderung wurde diese nicht eingestellt.

Ich halte das für sehr, sehr problematisch, nicht weil wir die Öffentlichkeit scheuen, sondern weil wir die Spielregeln, die wir uns selber geben, auch selbst einhalten sollten. Ich appelliere hier nochmals eindrücklich an alle, dass wir, bitte, diese Spiel­regeln akzeptieren, denn nur dann sind zielgerichtetes Handeln und ein gemeinsamer Erfolg hier im Parlament möglich. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.36

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, Kollege Donnerbauer hat ihn ja schon dar­gestellt, ist weitestgehend unspektakulär. Er zeigt, dass es zweckdienlich ist, diese Instrumente zu haben.

Das, was ich beim Durchlesen nicht so gut gefunden habe, ist, dass die Mittel beim Vergleich zwischen den Straftaten gegen Leib und Leben und gegen fremdes Ver-


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