Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 99

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mögen eigentlich unverhältnismäßig zugunsten des fremden Vermögens eingesetzt werden.

Jetzt sollte man davon ausgehen, dass dies doch sehr wesentliche, intensive Eingriffs­möglichkeiten sind, die etwa beim Menschenhandel, bei jenen Delikten, wo es um unmittelbare Bedrohungspotenziale gegen Menschen geht, bei Gewalt eingesetzt werden. Da sehe ich allerdings zu meinem Erstaunen, dass wir da doch nur sehr wenige Eingriffe haben, nämlich vier zu 33, zwei zu 34, drei zu 22. Frau Bundes­minister, lieber Otto Pendl, ich meine, dass wir uns das anschauen sollten, wie da ermittelt worden ist und warum eigentlich in dem einen Bereich der Einsatz dieser Mittel so übermäßig ist und im anderen eigentlich gar nicht erfolgt.

Das Vertrauen in diese Maßnahmen hängt natürlich davon ab, wie der Rechtsstaat insgesamt erscheint. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, dass es auch Verhandlungen gibt, die in diesem Zusammenhang nicht als positive Entwick­lung dargestellt werden, sondern eher als eine Art Panoptikum der Sonderklasse, wenn ich mir etwa das Verfahren in Wiener Neustadt anschaue, wo man ja genau diese Maßnahmen im sogenannten Tierschützerprozess angewendet hat, nämlich unter einem aus meiner Sicht absolut unverhältnismäßigen Aufwand über viele Jahre hinweg. Das sind Kosten von 5,5 Millionen €, die investiert worden sind.

Ich frage mich schon: Wenn man den gleichen Kosteneinsatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels – meine Damen und Herren, der Menschenhandel ist sicherlich einer der tragischsten Umstände, mit denen und gegen die wir vor allem zu kämpfen haben – geleistet hätte, hätten wir dann hier nicht schon wesentlich mehr erreicht als das – ich glaube, im Mai wird das Urteil ergehen – mit einer extremen Hartnäckigkeit und mir völlig unbegreiflichen Sturheit geführte (Abg. Mag. Stadler: Stimmt, ja!) Verfahren in Wiener Neustadt? Wobei nicht einmal klar ist, warum das in Wiener Neustadt geführt wird, obwohl eigentlich alles einen Wien-Bezug hat. (Abg. Mag. Stadler: Peek und Cloppenburg!)

Ich meine, jetzt davon auszugehen, dass da irgendwie ein guter Wille dahinter war, fällt mir – du wirst ja dann über deine eigene Geschichte etwas erzählen – sehr schwer. Ich glaube, man muss wirklich schauen, dass der Rechtsstaat in allen Bereichen mit einer gewissen Gleichmäßigkeit, auch einer gewissen Gelassenheit in der Überlegung und nicht, wie hier, in einer absolut unverhältnismäßigen Art und Weise auftritt. Dann kann man hier das Vertrauen in diese Maßnahmen auch weiterhin haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.20.58

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um den Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008. Wir haben 2011 – es ist also schon einmal das ein unbefriedigender Zustand, dass wir jetzt darüber diskutieren und so weit davon entfernt sind.

Es gab keine Beanstandungen in diesem Bericht, darüber wurde schon gesprochen. Allerdings ist jedenfalls ein Mangel festzustellen: Die Beantwortung einer Anfrage, die von uns gestellt wurde, hat ergeben, dass Berichte über den Einsatz des IMSI-Catchers nicht an den Rechtsschutzbeauftragten abgeliefert werden mussten. Das heißt Folgendes: An einem Mobiltelefon hat die Hardware eine Nummer, die man auch abfragen und nach der man suchen kann; wenn diese abgefragt wird, muss das dem


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