Wissen Sie: Erstens kriegt er von diesem Guthaben kaum etwas heraus, weil solche bürokratischen Hürden aufgebaut sind, dass er nur schwer darauf zugreifen kann. Und das Zweite ist die Verzinsung. Dieser Umstand hat mich dann ein bisschen stutzig gemacht. Er kriegt genau 0,0 Prozent Verzinsung für dieses Guthaben, das Sie ihm vorenthalten. Wenn er aber im Rückstand wäre, müsste er 8,38 Prozent Verzinsung zahlen. Na Sie sind wirklich rührig für die Wirtschaft! Das haut mir die Krokodilstränen raus. Ich sage es Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren, nun kurz zum vorliegenden Gesetzentwurf. Dieses Gesetz ist nicht darauf ausgelegt, viel an Sozial- und Lohndumping zu verhindern, und ich werde Ihnen erklären, warum: Es greift nicht bei ausländischen Firmen, die künftig unseren Arbeitsmarkt stürmen werden, denn ausländische Firmen verursachen jetzt schon Lohndumping. Kollege Dolinschek hat es vorhin angeschnitten, das verursacht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 119 Millionen €. Dieses Gesetz ist nicht geeignet, die Ziele, die es vorgibt – ausländische Unternehmen –, zu erreichen, und wird deshalb unsererseits abgelehnt werden.
Sie haben vorhin hier von diesen Aufzeichnungen gesprochen – Kollege Hübner hat das ebenfalls angesprochen, dass diese Aufzeichnungen nicht kontrolliert werden können. Erklären Sie mir, wie Sie das im Ausland machen wollen und wie Sie das dann durchsetzen werden! Ich bringe Ihnen später noch ein Beispiel aus der Schweiz dafür, wie man es wirklich machen könnte.
Lediglich die inländischen Betriebe, speziell betrifft das wieder die KMUs, die Klein- und Mittelbetriebe, bleiben da wieder einmal auf der Strecke – wie so oft bei der Wirtschaftspolitik dieser Regierung.
Meine Damen und Herren, lediglich inländische Betriebe werden flächendeckend kontrolliert – das steht im Gesetz – sowie durch hohe Kosten, Bürokratie und Strafrisiken belastet. Und das ist der falsche Weg!
Wir vom BZÖ sagen zu dieser Politik: Genug gezahlt! Meine Damen und Herren, hier muss etwas geändert werden. (Beifall beim BZÖ.)
Ich komme nun zu dem Vergleich mit der Schweiz, den ich vorhin schon angesprochen habe: Die Schweiz kümmert sich sehr um ihre heimischen Betriebe, speziell um die KMUs, schützt diese und schaut, dass sie auch geschützt werden.
Ich darf Ihnen dafür ein Beispiel bringen – Sie kennen das sicher aus der Wirtschaft –: Es hat zwischen Vorarlberg und der Schweiz große Probleme gegeben betreffend Betriebe, die aufgrund des Verdachts des Lohndumpings nicht in der Schweiz arbeiten konnten. In Österreich haben wir niedrigere Betriebskosten beziehungsweise niedrigere Gehälter als in der Schweiz. Die Schweiz hat dem dann 2009 einen Riegel vorgeschoben, das nennt sich Mindestbestimmungen gegen Sozial- und Lohndumping, weil bereits jeder vierte Betrieb, der in der Schweiz gearbeitet hat, von Lohndumping betroffen war.
Die Schweiz hat dann eine Kaution von 20 000 Franken eingeführt – und siehe da, das hat Wirkung gezeigt. Genauer gesagt muss ein ausländischer Betrieb, der in der Schweiz Aufträge durchführen will, 20 000 Franken an Kaution hinterlegen, um die Sozialleistungen, die von ihnen nicht einziehbar sind, sicherzustellen. Genau so ist es. (Zwischenruf des Abg. Strache.)
Ich glaube, in diesem Zusammenhang hätten Sie einmal über den Tellerrand hinaus, über die Grenze in die Schweiz schauen können, wo es dafür eine vernünftige Regelung gibt, dann wäre hier in diesem Gesetz nicht der vorliegende Pfusch entstanden.
Dass diese Regelung dem Europarecht entspräche – mit dieser Frage würden Sie vermutlich an mich herantreten –, hat die Vorarlberger Wirtschaftskammer in einem Gut-
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