Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 95

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fizierten  denn Berufserfahrung in Österreich sollte zählen. Dazu kommt, dass selbst nach fünf Jahren Leute, die höchstqualifiziert sind, nicht die Sicherheit haben, dass sie hier bleiben dürfen  nach fünf Jahren Arbeit und Steuerzahlen in Österreich.

Zum Vergleich: Wenn so jemand nach Kanada einwandert, kann er schon nach drei Jahren die kanadische Staatsbürgerschaft beantragen. (Abg. Mag. Stefan: Genau ... !) Das ist also absolut kein System, mit dem Österreich konkurrieren kann, um gut qualifi­zierte oder höchstqualifizierte Arbeitskräfte anzuwerben. Das ist eigentlich ein Schein­modell, mit dem Sie einerseits signalisieren wollen: Ja, wir brauchen Arbeitskräfte, wir wollen sie holen; aber andererseits bauen Sie die Hürden so hoch, dass selbst Höchst­qualifizierte entweder nicht kommen werden, nicht kommen können werden oder nicht kommen werden wollen.

So einem weltfremden und naiven Arbeitskräfte-Einwanderungsmodell können wir lei­der nicht zustimmen. Ich kann dazu nur sagen: Die Richtung würde an sich richtig sein, aber die Ausführung ist leider alles andere als genügend. Nicht genügend, setzen! (Bei­fall bei den Grünen.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.28

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, hoch qualifizierte Personen kommen bereits jetzt ins Land und werden es auch weiterhin tun, und auch Integration ist dort möglich, wo der Integrationswille da ist.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz schafft ein Ausländer-Landeshöchstzahlen-unab­hängiges Zulassungsverfahren, klare Regelungen für die Anrechnung von Ausländern auf die Bundeshöchstzahl und, entsprechend einem Vorschlag der Sozialpartner, ein neues System für die befristete Zulassung ausländischer Saisonniers. Diese Stamm­saisonnier-Regelung muss gewährleistet sein, damit auch jene Arbeitnehmer berück­sichtigt werden, die bereits jetzt mit der Liberalisierung der Oststaaten als Saisonniers tätig waren. Diese werden später aus den Saisonnier-Gesamtzahlen natürlich heraus­gerechnet werden müssen, wenn sie in andere Branchen abwandern.

Weiterhin ist diese Saisonnier-Regelung sehr wichtig, um durch die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Saisonnier-Modells auch weiterhin Arbeitsspitzen in den einzel­nen Branchen abdecken zu können.

Die Ausländerbeschäftigung ist natürlich erst der erste Schritt für die Rot-Weiß-Rot-Card, sie setzt sich ja aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil ist die Niederlassung, der zweite Teil ist eben dieser Arbeitsmarktzugang. Da sind wir dabei, ein kriterienge­leitetes Zuwanderungssystem einzuführen.

Das Erste sind besonders Hochqualifizierte, die zweite Etage sozusagen sind qualifi­zierte Fachkräfte in Mangelberufen, dann kommen Schlüsselkräfte aus den Drittlän­dern. Da sind auch ausländische Studenten, die in Österreich studieren, enthalten. Das halte ich für sehr wichtig, denn gerade wenn wir diesen Mitbürgern ein bestimmtes Know-how beibringen, sollten wir auch den Nutzen davon in der Volkswirtschaft haben. Allen drei Kategorien ist eines gemeinsam, und das ist, als Kriterium in der Bewertung, die deutsche Sprache, denn Sprache ist schließlich der Schlüssel zur Integration.

Die Vorteile der Rot-Weiß-Rot-Card kurz angerissen: Die Steigerung der Attraktivität Österreichs für internationale Toparbeitnehmer, hier Arbeit zu leisten; ein flexibles Sys­tem, ausgerichtet auf den Arbeitsmarkt, sodass wir auf Bedürfnisse reagieren können; die Einbindung  wie schon erwähnt  der bei uns ausgebildeten ausländischen Stu­denten. Das alles führt zu einem Anstieg unserer Volkswirtschaft.

 


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