fasst haben, darüber diskutiert, was unter Umständen passieren kann, wenn am 1. Mai der Arbeitsmarkt geöffnet wird. Im Gegensatz zu zwei Parteien hier im Parlament bin ich nicht der Auffassung, dass uns jetzt Horden von Arbeitnehmern aus dem Osten überlaufen werden.
Die, die zu uns kommen wollten, haben das schon in den vergangenen sieben Jahren getan. Als Burgenländer weiß ich das – und weiß das auch zu schätzen, weil sie mitgeholfen haben, bei uns im Burgenland Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Wir haben heute mit 96 000 Beschäftigten die höchste Beschäftigungszahl in der Geschichte unseres Landes. Dazu haben auch diese Arbeitnehmer ihren Beitrag geleistet.
Meine Damen und Herren von FPÖ und BZÖ! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf für eine Rot-Weiß-Rot-Card machen wir nichts anderes, als dass wir dort, wo Mangel an Kräften vorhanden ist, wo hoch qualifizierte Kräfte benötigt werden, die Spielregeln so gestalten, dass der österreichische Arbeitsmarkt zum einen nicht beschädigt wird – beziehungsweise dass es nicht noch mehr Anspannungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit gibt – und dass zum anderen auch die humanitäre Frage für die Angehörigen mit geregelt ist.
Alles, was meine Vorredner, die für diese Gesetzesbestimmung sind, gesagt haben, kann ich nur unterstreichen und mit unterstützen. Es gibt viele Vorteile, die mit dieser Rot-Weiß-Rot-Card in Zusammenhang stehen, und es ist, wie gesagt, nicht zu befürchten, dass jetzt wieder zusätzliche Spannung entsteht.
Ich würde Sie dringendst ersuchen, sich mit diesen Themen, wie wir es getan haben, fachlich auseinanderzusetzen – und nicht wieder auf billige Polemik zu setzen. Denn Polemik bringt nichts: weder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu uns kommen wollen und die wir brauchen, noch bringt sie etwas in Zusammenhang mit der Diskussion um die Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Bürger hier bei uns in Österreich.
Ich würde Sie, wie gesagt, abschließend nochmals dringend ersuchen, dieser Vorlage zuzustimmen. Wenn Sie sich selbst ernst nehmen und wollen, dass, wie Sie immer verlangen, ein geordneter Zuzug möglich ist, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, den Beweis dafür anzutreten, dass Sie das ernst meinen – beziehungsweise sich selbst ernst nehmen. Allerdings: So wie wir Sie bei dieser Frage nicht ernst nehmen können, werden Sie es, nehme ich an, auch selbst nicht tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die Wähler nehmen Sie nicht ernst!)
13.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1077 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
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