Dinge, die wir teilweise schon umgesetzt haben, beziehungsweise bei denen man sich die Frage stellen muss, ob wir die EU brauchen, um all diese Vorgaben umzusetzen.
Bei einer zweiten Betrachtung ist es dann aber schon so, dass man sieht, dass damit auf eine Entwicklung innerhalb der EU in Richtung Sozialunion abgezielt wird. Es droht also sozusagen eine Auflösung der Republik, eine Entstaatlichung unserer eigenen Republik hin zu einem Zentralstaat Europa/EU. Und das ist etwas, dem wir nicht sehr viel abgewinnen können.
Herr Bundesminister, wir wären eher der Meinung, dass all das, was da in dieser Sozialcharta drinnen steht und in Österreich noch nicht umgesetzt ist, selbstverständlich auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollte und umgesetzt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Uns jedoch selbst aufzugeben und noch stärker an diese EU zu binden, ist nicht der richtige Weg. Daher werden wir der Sozialcharta in der vorliegenden Form mit Sicherheit nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu Beginn kurz eine Anmerkung zum vorigen Tagesordnungspunkt.
Herr Kollege Dolinschek! Wir haben alles unternommen, um eine Zusammenführung von Sozialversicherungen zu erreichen, aber Sie waren Staatssekretär und haben uns dabei nicht unterstützt. Das ist das Problem! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ich musste Ihnen das einmal sagen, damit Sie vielleicht einmal ein anderes Thema finden. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ. – Gegenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Die Sozialcharta, die heute hier vorliegt, ist keine Gesetzesvorlage, sondern es ist ein Abkommen, eine Zustimmung zu einem Abkommen zwischen den Staaten des Europarates. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ich weiß schon, was ich sage, lieber Freund.
Ziel ist, eine engere Verbindung zwischen den Mitgliedsländern zu erreichen und in wesentlichen Fragen die Standards aufeinander abzustimmen. Die Sozialcharta hat bereits eine längere Geschichte. Das erste Abkommen wurde 1950 in Rom beschlossen. Es gab dann Weiterentwicklungen bis herauf in unsere Zeit, und jetzt bekommen wir eine revidierte Europäische Sozialcharta zur Ratifizierung vorgelegt. Der bereits am 1. Juli 1999 in Kraft getretene völkerrechtliche Vertrag enthält vor allem eine Reihe von sozialen Rechten, die von der Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen und einem gerechten Arbeitsentgelt über Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung, bezahlten Jahresurlaub, Arbeitsverträge bis hin zu Kündigungsschutz, Beschäftigung von Jugendlichen – das wird Sie, liebe Besucher, sicherlich interessieren – und Mutterschaftsurlaub reichen und noch vieles mehr umfassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Parlamentspartei, aus welchen Gründen auch immer, diesem wichtigen Abkommen nicht zustimmt, sondern sich hierher stellt und sagt, dass sie das nicht tun wird. Bitte, schauen Sie sich doch den Inhalt an! Sie müssen ja nicht derselben Meinung sein. Schauen Sie sich die Bedeutung dieser Sozialcharta für uns alle an! Ich könnte mir vorstellen, dass Sie dann in irgendeiner Weise doch vielleicht Ihren Standpunkt etwas ändern. Ich habe Ihnen jedoch nichts vorzu-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite