Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 114

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schreiben. Ich habe Sie schon vorhin auf einen Fehler aufmerksam gemacht. Ich habe Ihnen nur zu sagen, was Sie in dem Zusammenhang vielleicht richtiger machen könn­ten.

Wir jedenfalls werden dieser Vereinbarung zustimmen (Abg. Neubauer: Wir nicht!), weil wir glauben, dass wir damit einen großen Fortschritt in den Staaten des Europa­rates genauso mit unterstützen wie im eigenen Land. Das ist der Grund! Diese Vorlage ist auch deshalb von Interesse, weil sie ja nicht nur seitens des Nationalrats erledigt werden muss, sondern davon auch Länderkompetenzen berührt werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass dieser Vertragsabschluss dem Bundesrat zur Genehmigung vor­gelegt wird. Damit bekommt jede Partei noch einmal die Chance, die Dinge zu über­denken und vielleicht doch die Gemeinsamkeit zu sehen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.25.03

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Der vorliegende Vertrag, der bereits 1999 vom österreichischen Außenminister im Europarat unterzeichnet worden ist, soll nun ratifiziert werden. Wir haben uns zwi­schen Ausschuss und Plenum die einzelnen Artikel genauer angesehen. Bei den Be­stimmungen und Artikeln dieses Vertrags handelt es sich eigentlich um Dinge, die in Österreich selbstverständlich sind, die also dem österreichischen Recht entsprechen, wie zum Beispiel gesunde Arbeitsbedingungen, gerechtes Arbeitsentgelt, Mutter­schutzurlaub, Recht auf Schutz der Familie, Rechte behinderter Menschen, auch neue Rechte wie Chancengleichheit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Da diese Bestimmungen und Artikel dem österreichischen Recht entsprechen, werden wir dieser Sozialcharta auch zustimmen. Sie spiegelt die notwendigen Aufgaben und Leistungen einer sozialen Gesellschaft wider.

Diese Charta ist jedoch mehr oder weniger eine Absichtserklärung. Wichtig ist daher, dass die Bestimmungen der Sozialcharta dann auch entsprechend in die Materienge­setze einfließen, sofern sie noch nicht darin enthalten sind. Erst damit bekommt diese Sozialcharta auch eine Bedeutung. (Beifall beim BZÖ.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Re­dezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.26.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Sozialcharta ist wieder ein Punkt, wo man eigentlich meinen sollte, dass da alle zustimmen müssten, denn da geht es um grundlegende soziale Rechte. In dieser Hinsicht bin ich vollkommen der Meinung des Kollegen Donabauer. Und dann stellt sich die FPÖ heraus und sagt: Nein, da stimmen wir nicht zu, denn das bedeutet den EU-Zentralstaat!

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, das bedeutet nicht den europäischen Zentral­staat und hat überhaupt nichts mit der Europäischen Union zu tun. Wir verhandeln hier die Europäische Sozialcharta des Europarates. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Und das hat mit der EU überhaupt gar nichts zu tun?!) Der Europarat ist wesentlich älter als die Europäische Union; da ist Österreich Mitglied, da sind auch Freiheitliche Mitglied.

Herr Kollege Strache, ich würde, ehrlich gesagt, einmal dafür plädieren, dass Sie sich überlegen, wie Sie Ihre Vertretung im Sozialausschuss organisieren. Kollege Kickl


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