Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 162

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht nur um die Bekämpfung strafrechtlich relevanten Verhaltens, sondern insgesamt um Transparenz und Sauberkeit in der Politik, weil die politisch-moralische Verpflich­tung von Abgeordneten über die strafrechtliche Verantwortung weit hinausgeht.

Mehrere Vorkommnisse der jüngeren Zeit haben eine Diskussion über Unvereinbar­keiten, Transparenz und Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption ausgelöst. Die­se Diskussion ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, da sie mit dazu beitragen soll, bessere Bestimmungen für Transparenz und gegen die Korruption zu schaffen.

Auch der Lobbyismus ist in letzter Zeit in ein schiefes Licht geraten, auch wenn grund­sätzlich die Vertretung von Interessen noch nicht etwas Negatives ist. Es ist aber si­cherzustellen, dass korruptive Praktiken und unsaubere Methoden dabei hintange­halten werden. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass es in Österreich eine Re­gelung für die Tätigkeit des Lobbyierens bedarf, mit der eine transparente und saubere Berufsausübung erreicht werden kann. Dabei ist es möglich, dass von solchen Rege­lungen auch Abgeordnete betroffen sein können. Wie die Regeln über die Ausübung des freien Mandats in diesem Zusammenhang zu gestalten sind, wird zu Recht als Prärogative des Parlaments angesehen. Dem steht nicht entgegen, dass sich der Nationalrat bei der Ausarbeitung der Bestimmungen auch der Expertise bedient, die in den Bundesministerien insbesondere dem Bundesministerium für Justiz vorhanden sind.

Um das genannte Ziel einer verbesserten Transparenz erreichen zu können, sind auch bestehende Meldepflichten sowie strafrechtliche Bestimmungen einer eingehenden kri­tischen Überprüfung zu unterziehen.

In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche ein umfassendes Paket zur Bekämpfung der Korruption, zur Stärkung der Transparenz in der Politik und zur Regelung von Lobbyingaktivitäten enthält, insbesondere

Sicherstellung der Transparenz von Einkünften bei PolitikerInnen

Antikorruptionsbestimmungen im Zusammenhang mit Mandats-trägerInnen sollten ei­ner Evaluierung unterzogen und gegebenenfalls erweitert werden.

Strenge Regelungen betreffend Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen oder sich um solche bewerben.

Schaffung von Regelungen und Transparenz von Lobbyingaktivitäten, insbesondere die Errichtung eines Lobbyisten-Registers des Parlaments sowie Erstellung eines ver­bindlichen Verhaltens-Kodex für registrierte Interessensvertreter.

Stärkung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft.

2. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, durch die die im Sinne eines bestehenden Begutachtungsentwurfes volle Transparenz von Regierungs­inseraten hergestellt wird.

3. Der Nationalrat nimmt zur Erreichung der eingangs dargestellten Ziele ferner in Aus­sicht

den Umfang der nach dem Unvereinbarkeitsgesetz normierten meldepflichtigen Tätig­keiten zu erweitern;

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite