Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 161

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Ich weiß nicht, ob das auf den Kollegen Grosz zutrifft, aber vielleicht kann der Kollege Jarolim in seinem nächsten Zwischenruf etwas damit anfangen. Meine Damen und Herren, die Sache ist eigentlich sehr ernst.

Deshalb ist es, glaube ich, gut und richtig, dass die Regierungsparteien heute einen Entschließungsantrag einbringen.

Ich darf ihn gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes in seinen Kernpunk­ten erläutern. Wir ersuchen die Frau Justizministerin, uns eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die Lobbyingaktivitäten sehr klar regeln soll. Kern soll zweifelsohne ein Lob­byingregister sein.

Auch in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Grünen, weil Sie so tun, als ob Lob­bying per se etwas Unanständiges, etwas Schlechtes wäre (Abg. Mag. Kogler: Über­haupt nicht! Gar nicht!) oder gar eine berufliche Tätigkeit (Abg. Mag. Kogler: Lies ein­mal den Antrag, bevor du so daherredest!), die man neben seinem Mandat oder auch vorher oder nachher ausübt. – Sie haben auch Abgeordnete in Ihren Reihen, die, bevor sie Abgeordnete geworden sind, hier im Haus waren, um sich für ein Interesse auf die Schienen zu werfen. Das ist doch nichts Unanständiges! (Abg. Mag. Kogler: Na eh net!) Das ist doch legitim, dass Menschen sich für Interessen einsetzen. Wenn sie bei einer Institution angestellt sind oder dafür ein Honorar erhalten, dann ist das nicht ille­gitim. (Abg. Mag. Kogler: Vernebelung!) Man muss nur dafür Sorge tragen, dass es ei­ne entsprechende Transparenz gibt. (Abg. Mag. Kogler: Jawohl!)

Ein weiterer Punkt ist, dass wir selbstverständlich wollen, dass solche Fälle wie jener unseres ehemaligen Europa-Abgeordneten Strasser strafrechtlich relevant sein müs­sen. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb gehört auch das entsprechende Gesetz geändert. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir wollen, dass es zu einer erhöhten Transparenz kommt, auch im Bereich der Me­dienkooperationen, der Inserate. Natürlich gehört das transparent gemacht.

Das fordern wir mit unserem Entschließungsantrag ein, und damit zeigen wir als Regie­rungsparteien auch, dass wir eine gewisse Lernfähigkeit haben. Wenn man einen Feh­ler erkennt, dann soll man ihn auch korrigieren, und ich lade die Oppositionsparteien ein, sich nicht in Selbstgefälligkeit zu ergehen, sondern auch die Fehler in den eigenen Reihen zu suchen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsan­trag ist im Übrigen verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Mag. Lapp, Amon MBA, Dr. Jarolim, Mag. Donner­bauer, Dr. Kräuter, Schultes, Kolleginnen und Kollegen zur Bekämpfung von Korruption in Politik und Wirtschaft und zur Schaffung einer verbesserten Transparenz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag 1494/A(E) der Abgeord­neten Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Transparenz- und Antikorruptions­paket

Korruption in Politik und Wirtschaft beeinträchtigt in jedem Staat die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, gefährdet die Demokratie und den Wirtschaftsstandort. Konsequente Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in allen gesellschaftlichen Bereichen sind deshalb ein dringendes Anliegen. Es geht in diesem Zusammenhang


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