Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 205

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Das deutsche Modell bewirkt kurzfristige und unmittelbare Barmitteleffekte für die Pro­duzenten. Diese können damit schnell und unbürokratisch ihre Finanzierung abschlie­ßen. Und sie können leichter finanzkräftige internationale Koproduktionspartner gewin­nen. Zugleich wird es leichter, zur Finanzierung von Filmprojekten Privatkapital zu mo­bilisieren.

Auf Österreich umgelegt, ginge es in erster Linie um österreichische Produzenten. Nur sie könnten einen Antrag stellen. Das hieße, dass sich jeder ausländische Produzent einen Koproduktionspartner in Österreich suchen müsste, wenn er von der Produk­tionskostenerstattung profitieren wollte. Dieses Anreizmodell für die Filmproduktion stellt sowohl für den Arbeitsmarkt als auch die Volkswirtschaft einen Hebel dar.

Wirtschaftlicher Erfolg und künstlerische Qualität sind vereinbar. Die Zeiten, in denen sich Produktionsunternehmen mit der Ausrede "sie würden einen "Kunstfilm" produ­zieren und dieser müsse deshalb mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt werden", müssen vorbei sein. Heute muss sich jeder Produzent auch an den wirtschaftlichen Realitäten orientieren. Film ist nicht nur Kulturgut, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor und gewährleistet, wenn er erfolgreich ist, auch Rückflüsse.

Es darf in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass in Österreich der erfolglose Film, der keinen Zugang zum Publikum findet, gefördert wird. Seit 2004 beweisen Jahr für Jahr die Filmwirtschaftsberichte, dass der österreichische Film kaum ein Publikum findet. Nachdem dieser Bericht eingeführt wurde, um kulturpolitischen Entscheidungen zu die­nen, müssen kulturpolitische Konsequenzen gezogen werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten vorsieht:

Die Österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten.

Die Besucherzahlen müssen als Erfolgskriterium eingeführt werden.

Entsprechende Förderungsrückflüsse im Falle außerordentlich kommerziellen Erfolges müssen gewährleistet sein.

Filmstoffe, -drehbücher und Filmprojekt-Konzepte müssen solange überarbeitet wer­den, bis sie erfolgsversprechend sind.

Zumindest ein Vertrag mit einem Filmverleih muss zu Beginn der Produktion vorhan­den sein, um zu gewährleisten, dass der Film auch einem entsprechenden Publikum vorgeführt werden kann

Internationaler Erfolg muss angestrebt werden.

Mindestens zwanzig Prozent Anteil an Eigenmitteln an den Produktionskosten müssen gewährleistet sein.

Der Rechnungshof-Kritik (siehe Reihe BUND 2011/2 "Filmförderung in Österreich") ist in jeder Hinsicht unbedingt Rechnung zu tragen

Förderungseinrichtungen müssen konkrete und messbare Ziele ausweisen gemäß den Förderungsrichtlinien für alle österreichischen Förderungsstellen.

 


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