Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 209

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.37.42

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ja, dieser Staatsvertrag, der den Kultur­ausschuss einstimmig verlassen hat, ist ein Instrument für die österreichische Film­wirtschaft zur Absicherung der internationalen Zusammenarbeit – das haben meine Vorredner bereits betont. Neben dem nationalen Filmförderungsgesetz als Grundlage für die Verbesserung der Struktur braucht die Filmwirtschaft aber auch passende Rah­menbedingungen für Gemeinschaftsproduktionen, und natürlich nicht nur für die Pro­duktion, sondern auch für die Verbreiterung in dem jeweiligen Vertragsgebiet.

Alle drei Staaten waren daran interessiert, dieses Abkommen abzuschließen. Dem ist auch Rechnung getragen worden. Die bestehenden Einzelabkommen sind damit außer Kraft gesetzt. Ich glaube, wichtig war auch, dass die Grundlage für das Abkommen, eben das jeweilige nationale Förderungsrecht unberührt blieb, obwohl Gemeinschafts­produktionen den Inlandsproduktionen nun gleichgestellt sind. Was als Gemeinschafts­produktion im Sinne des Abkommens zu sehen ist, wird von einer nationalen Behörde anhand von aufgelisteten Kriterien festgestellt. Ein Verständigungsverfahren stellt die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Vertragsparteien sicher.

Meine Damen und Herren, ein paar Kolleginnen und Kollegen vor mir haben es schon angesprochen: Der Bereich der Filmwirtschaft in Österreich ist einer, der gut zu pflegen ist uns sich durchwegs – da sind wir nicht ganz einer Meinung, man denke nur an den Antrag der FPÖ – positiv entwickelt. Wir haben immerhin – das geht aus dem Filmbe­richt hervor – einen Gesamtumsatz von 690 Millionen €, wobei sich aber 49 Prozent auf die Produktion und 10 Prozent auf den Verleih belaufen.

Besucherzahlen muss man immer auch an Marktanteilen messen. Der österreichische Film hat in Österreich einen Marktanteil von 7,7 Prozent. Das ist im Vergleich zum Auf­wand, den andere internationale Filme in Österreich betreiben, sehr, sehr gut. Dieser Aufwand ist durchaus vergleichbar mit jenem Deutschlands. Innerhalb des europäi­schen Films hat der österreichische Film, wenn man es vergleicht, sogar 33,5 Prozent Anteil.

Das sind durchweg sehr erfolgreiche Marktanteilszahlen und ein gutes Zeugnis für den österreichischen Film. Besonders erfreulich ist auch – und das muss man sagen –, dass der österreichische Film in der Auslandsverwertung mit mehr als fünf Millionen Besuchern sein Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr sogar fast verzweieinhalbfacht hat. Das sind schon erfreuliche Zahlen, und dieses Abkommen trägt den Standort der ös­terreichischen Filmwirtschaft einen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.04

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir haben heute Morgen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Filmschaffenden in Südtirol unterstützen möge. Wir haben vor einigen Minuten von der Frau Bundesminister gehört, dass es mit Italien ein Abkommen geben soll, das älterer Natur sein und in eventu die Deutschen und Ladiner in Südtirol in ihrer film­schaffenden Tätigkeit einbinden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil wir erst vor wenigen Minuten erfahren haben, dass es so etwas gibt und trotzdem der Meinung sind, dass das österreichische Parlament seinen Willen zum Ausdruck bringen sollte, auch in diesem Bereich unterstützend tätig zu werden, haben wir diesen Antrag eingebracht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten bringen folgenden Antrag ein:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite