Da das ganze System über den Finanzausgleich abgewickelt wird, wir aber wissen, dass es, ich sage jetzt einmal, Bürgermeister gibt, die sehr wohl überlegt an die Sache herangehen und die es vielleicht auch nicht leichthaben, die vielleicht nicht einmal einen ausgeglichenen Haushalt haben, weil das große Problem der Abwanderung mittlerweile den ländlichen Bereich von ganz Österreich trifft und die Ertragsanteile ja davon abhängen, aber sehr wohl mit dem wenigen Geld, das sie bekommen, sehr vernünftig und gut umgehen, denke ich mir, es wäre gescheit, das als Ansatz zu nehmen und einmal zu sagen: Gliedern wir den Finanzausgleich in Zukunft so auf, dass man schaut, wo Gemeinden sind, die mit diesem Geld vernünftig und gut umgehen. Da ist es gut aufgehoben, und die wissen etwas damit anzufangen.
Auf der anderen Seite sind jene Gemeinden, die sehr – ich sage es einmal sehr vornehm – locker hier zur Tat schreiten. Das sollte vielleicht einmal ein wenig eingeschränkt und sanktioniert werden. Das wäre, glaube ich, ein guter Ansatz, wie überhaupt hinsichtlich des Finanzausgleiches andere Parameter heranzuziehen wären, wie eben Größe der Gemeinde, welche Struktur die Gemeinde hat. Ich glaube, das alles sollte jetzt einmal wirklich angepackt werden, es sollte andiskutiert werden, damit man für den nächsten Finanzausgleich vielleicht schon ein geeignetes Instrument in der Hand hat.
Ich bringe aus diesem Behufe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger und Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend zweckmäßige Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, ein Anreizsystem für Gemeinden zu schaffen, mit den aus dem Finanzausgleich erhaltenen Mitteln effizient und sparsam zu wirtschaften. Die Höhe der zugeteilten Mittel soll außerdem an aktuelle und zweckmäßige Parameter gekoppelt werden, um Fehlallokationen zu vermeiden.“
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Das wäre einmal ein Anfang. Vielleicht trifft es auf Gehör bei den Verantwortlichen, und ich glaube, dass da über weite Strecken zumindest insofern Konsens besteht, als man das zumindest überdenken und andiskutieren muss und soll. Ich sehe diesen Antrag jetzt einmal sozusagen als Anstoß in diese Richtung. (Beifall bei der FPÖ.)
20.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte gegenständliche Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend zweckmäßige Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 22, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 754/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin-
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