nen und Kollegen betreffend klarer Regelungen bzw. Grenzen betreffend Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden (1121 d.B.), in der 100. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 31. März 2011
Eine Studie der TU Wien zeigt erheblichen Reformbedarf im Bereich des Finanzausgleiches auf. Salzburger Gemeinden erhalten je Einwohner durchschnittlich 1019 Euro pro Jahr. Steirische Gemeinden müssen mit mageren 811 Euro auskommen. Der Grund für diese auffällige Diskrepanz liegt in der unzweckmäßigen Berechnungsgrundlage für die Aufteilung und Ausschüttung der Mittel aus dem Finanzausgleich. Der Verteilungsschlüssel zieht einen Mix unterschiedlicher Parameter heran. Als Grundlage dienen unter anderem: das Aufkommen der Getränkesteuer im Zeitraum 1993 bis 1997; die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bis zurück in das Jahr 1993, um nur einige herauszugreifen.
Diese Berechnungszeiträume sind nicht geeignet, der ökonomischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Besonders die wirtschaftliche Lage der Steiermark hat sich seit dem Jahr 2003, in dem die Landeshauptstadt Graz europäische Kulturhauptstadt war, sehr zum Positiven entwickelt. Anstatt die begrüßenswerte Entwicklung zu unterstützen, werden die Gemeinden dieses Bundesland aufgrund des derzeit herangezogenen Verteilungsschlüssels benachteiligt.
Als Ersatz für die derzeitigen Bemessungsgrundlagen sollen etwa die Einwohnerzahl des Bundeslandes, die Größenklassen der Gemeinden, die wirtschaftliche Ausrichtung und Bedürfnisse der Gemeinden und Effizienz in der Verwaltung herangezogen werden. So würde effizienteres Förderwesen garantiert und ein Anreiz für Gemeinden geschaffen, mit erhaltenen Mittel sparsam und zweckmäßig zu investieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, ein Anreizsystem für Gemeinden zu schaffen, mit den aus dem Finanzausgleich erhaltenen Mitteln effizient und sparsam zu wirtschaften. Die Höhe der zugeteilten Mittel soll außerdem an aktuelle und zweckmäßige Parameter gekoppelt werden, um Fehlallokationen zu vermeiden.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.41
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag des Kollegen Bucher zur Begrenzung der sogenannten Spekulation von Bund, Ländern und Gemeinden hat schon im Finanzausschuss keine Mehrheit gefunden und – die Prognose sei gewagt – er wird auch heute im Plenum keine Mehrheit finden, und zwar aus mehreren Gründen.
Erster Punkt: Der Bundesgesetzgeber hat überhaupt keine Kompetenz, Finanztransaktionen von Ländern und Gemeinden zu regeln.
Zweiter Punkt: Was den Bund betrifft, hat der Kollege Bucher, der den Antrag eingebracht hat, im Oktober 2009 schon vom Finanzminister Pröll eine sehr detaillierte Auf-
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