schlüsselung ab dem Jahr 1993 bekommen, wie viel Geld uns die Bundesfinanzierungsagentur erspart hat, nämlich insgesamt 6,6 Milliarden € in diesen 18 Jahren. Wenn ich jetzt die 380 Millionen € abziehe, wo der Rechnungshof sagt, es könnte als Risiko schlagend werden, sind es immer noch 6,1 oder 6,2 Milliarden €. Das ist das doppelte Volumen der letzten großen Steuersenkung – nur zum Vergleich.
Das sind Punkte, zu denen ich wirklich sagen muss: Der Antrag ist offensichtlich wieder nach dem Grundsatz eingebracht worden: Wenn ich immer wieder etwas relativiere, irgendwann wirkt es vielleicht!
Dritter Punkt: Wir sind sehr froh darüber, dass die Bundesfinanzierungsagentur im Interesse des Steuerzahlers keine Spekulation betrieben hat. Die Produkte, die gekauft wurden, waren immer zum Zeitpunkt der Veranlagung die am besten gerateten Produkte. Nachher ist man immer gescheiter, aber selbst diese mehr als 300 Millionen €, wo der Rechnungshof sagt, das Risiko könnte schlagend werden – es ist noch nicht schlagend geworden –, selbst wenn ich das berücksichtige, ist immerhin noch ein Positivsaldo über 6 Milliarden € da, meine Damen und Herren.
Vierter Punkt: Ich darf daran erinnern, wir haben im Jahr 2009 eine BHG-Novelle beschlossen aufgrund jener Vorschläge einer Kapitalmarktexpertengruppe, die der Finanzminister eingesetzt hat, die zu einer Neuregelung des ganzen Liquiditätsmanagements geführt hat.
Fünfter Punkt: Es ist damals auch eingestellt worden, dass wir kurzfristig Finanzaufnahmen machen zur Veranlagung des Bundes in diverse Finanzprodukte.
Also meine Damen und Herren vom BZÖ, der Antrag ist wirklich nur abzulehnen, mehr kann man dazu nicht sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.43
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ja, worum geht es bei diesem Antrag? Schlicht und Einfach: Wir wollen, dass erstens der Bund dazu angehalten wird, mit seinen Spekulationsgeschäften aufzuhören. Jetzt habe ich im Ausschuss vom Herrn Staatssekretär gehört, dass das ja in der Summe über die letzten zehn Jahre ein großer Gewinn war. Jetzt mag das schon sein, dass das über gewisse Strecken ein Gewinn war, aber die grundsätzliche Frage bleibt ja trotzdem: Muss der Bund spekulieren? Aus meiner Sicht ist die Antwort darauf eindeutig Nein. Der Bund muss das nicht. Der Bund muss schauen, dass die dementsprechenden Geldströme passen, aber er muss sich nicht an den internationalen Finanzmärkten, an diesen Casino-Kapitalismus beteiligen, und dann können auch keine Verluste entstehen, so wie das 2008 und 2009 der Fall war. Auch wenn es in Summe vielleicht Gewinne waren, letztlich ist das sicher nicht statthaft, dass der Bund da spekuliert. – Das ist einmal das Erste.
Das Zweite: Die Cross-Border-Leasing-Geschäfte. – Auch da steht im Antrag, die Cross-Border-Leasing-Geschäfte, speziell bei Gemeinden, müssen aufhören. Es macht doch keinen Sinn, wenn eine Gemeinde ihr Kanalnetz nach Kanada, in die USA oder sonst wohin verkauft (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner), dann zurückleast und dann noch dazu das Geld in irgendwelchen dubiosen Konstrukten veranlagt, um da vielleicht 1 bis 2 Prozent Rendite zu erwirtschaften. Das macht langfristig keinen Sinn. Damit müssen wir aufhören! Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir alle auf einer Linie.
Ich glaube, dass der Antrag, auch was den dritten Punkt betrifft, diese Zweckgesellschaften, auch eine Mehrheit finden könnte. Wir sehen ja jetzt von der europäischen
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