Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 253

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containments abzeichnete, legte die österreichische Bundesregierung keinen Protest ein. Auch gegen die Verwendung einer veralteten Baugenehmigung hatte man an­scheinend keinen Einwand einzubringen. Auch die berechtigten Zweifel an der
EU-Konformität des slowakischen UVP-Gesetzes wurden von der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde im April 2010 bei einem Expertenworkshop zum Thema fehlende Sicherheitshüllen der Mochovce-Reaktoren eine von der slowaki­schen Seite vorgelegte Geheimhaltungsklausel unterschrieben und somit der Mantel des Schweigens über dieses Thema gebreitet.

Auch andere Atomkraftwerke wie Dukovany, Krsko oder Isar bilden aufgrund mangeln­der Sicherheitsvorkehrungen oder der Tatsache, dass sie in einem stark erdbebenge­fährdeten Gebiet erbaut wurden, ein erhebliches Gefahrenpotential.

Die Atomlobby beeinflusst die Atompolitik einzelner Staaten stark. Schweden, Italien, Frankreich, Slowakei und etliche andere Staaten sind an Atom-Unternehmen beteiligt. Besonders veraltete Atomkraftwerke sind sehr rentabel, da sich die Kosten für Sicher­heitsstandards in Grenzen halten. Daher werden wirtschaftliche Interessen werden vor Sicherheitsbedenken der Bevölkerung gestellt

Dies beweist auch die Verbindung diverser Politiker zur Atomlobby. Der frühere Bun­deskanzler Dr. Schüssel ist Aufsichtsratmitglied des deutschen Atomkonzerns RWE. Dieses Unternehmen trat sehr vehement für die Verlängerung der Betriebsdauer der deutschen Atomkraftwerke ein und trägt damit wesentlich zur Gefährdung der österrei­chischen Bevölkerung bei. Ein weiterer früherer Bundeskanzler, Dr. Gusenbauer, übt seit 2010 die Funktion des Aufsichtsratvorsitzenden der Firma STRABAG aus. Dieses Unternehmen beteiligt sich an der Realisierung des besonders gefährlichen Projekts zu Fertigstellung des hoffnungslos veralteten AKW Mochovce.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der Versäumnisse der österreichischen Bundesregierung hinsicht­lich rechtlicher Interventionsmöglichkeiten aufgrund EU-rechtswidirger Vorgehenswei­sen etwa im Zusammenhang mit UVP und SUP-Verfahren sowie Baugenehmigungen veralterter Atomreaktoren in Grenznähe und hinsichtlich der politischen Verantwortlich­keiten gegenüber der österreichischen Bevölkerung, sowie der Frage nach konkreten Maßnahmen zum Schutz ebendieser, wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.01.17Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1494/A(E) bis 1506/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 8153/J bis 8206/J eingelangt.

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