Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 252

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Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

§ 33 Abs 1GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Un­tersuchung der Verabsäumung rechtlicher Interventionsmöglichkeiten gegenüber ver­alterter Atomkraftwerke in Grenznähe

Gegenstand der Untersuchung

Untersuchung der Frage, warum die österreichische Bundesregierung seit dem Melker Prozess bis dato die Möglichkeit diverser Rechtsmittel gegen veraltete Baugenehmi­gungen und EU-widerrechtliche UVP-Verfahren nicht wahrgenommen hat und welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor der atoma­ren Bedrohung gesetzt wurden.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von allfällig relevanten Protokollen und Gutachten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie durch die Anhörung von Aus­kunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Begründung

Aufgrund der Ereignisse rund um das AKW Fukushima wurden die Risiken und Sicher­heitsmängel der Atomkraft in den Fokus gestellt. Das atomfreie Österreich ist umringt von diversen Schrottreaktoren alter Bauart, die verschiedene Sicherheitsmängel vor­weisen und dies schon seit geraumer Zeit. Die Bundesregierung gibt sich offiziell be­sorgt, nützt aber keine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber unseren Nachbarstaaten, um ihrer Besorgnis Ausdruck zu verleihen.

AKW Temelin:

Im Zuge der Verhandlungen rund um die EU-Erweiterung wurden offene Sicherheits­fragen thematisiert. Der damalige Bundeskanzler Schüssel lehnte diese Vorgehens­weise ab und verhandelte das Melker Abkommen. Tschechien stellte die völkerrechtli­che Verbindlichkeit in Frage, was seitens der österreichischen Bundesregierung ohne Protest hingenommen wurde. Auf Wunsch von Tschechien wurde die Klärung unge­löster Sicherheitsmängel auf die unverbindliche Ebene des bilateralen Nuklearinforma­tionsabkommen verlagert. Seit Ende 2007 beabsichtigt der Energiekonzern ČEZ zwei weitere Reaktoren zu errichten, das diesbezügliche UVP-Verfahren widerspricht
EU-Recht. Österreich hat die Möglichkeit der Einleitung eines zwischenstaatlichen Ver­tragsverletzungsverfahrens nicht genutzt. Auch die Pläne Tschechiens, in Grenznähe diverse Atom-Endlager installieren zu wollen, wird hingenommen

AKW Mochovce:

2008 wurde begonnen, die hoffnungslos veralteten Reaktoren 3 und 4 fertig zu stellen. Obwohl es bekannt war, dass sich keine Lösung der Frage des fehlenden Volldruck-


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