Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
§ 33 Abs 1GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Verabsäumung rechtlicher Interventionsmöglichkeiten gegenüber veralterter Atomkraftwerke in Grenznähe
Gegenstand der Untersuchung
Untersuchung der Frage, warum die österreichische Bundesregierung seit dem Melker Prozess bis dato die Möglichkeit diverser Rechtsmittel gegen veraltete Baugenehmigungen und EU-widerrechtliche UVP-Verfahren nicht wahrgenommen hat und welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor der atomaren Bedrohung gesetzt wurden.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von allfällig relevanten Protokollen und Gutachten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung
Aufgrund der Ereignisse rund um das AKW Fukushima wurden die Risiken und Sicherheitsmängel der Atomkraft in den Fokus gestellt. Das atomfreie Österreich ist umringt von diversen Schrottreaktoren alter Bauart, die verschiedene Sicherheitsmängel vorweisen und dies schon seit geraumer Zeit. Die Bundesregierung gibt sich offiziell besorgt, nützt aber keine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber unseren Nachbarstaaten, um ihrer Besorgnis Ausdruck zu verleihen.
AKW Temelin:
Im Zuge der Verhandlungen rund um die EU-Erweiterung
wurden offene Sicherheitsfragen thematisiert. Der damalige Bundeskanzler
Schüssel lehnte diese Vorgehensweise ab und verhandelte das Melker
Abkommen. Tschechien stellte die völkerrechtliche Verbindlichkeit in
Frage, was seitens der österreichischen Bundesregierung ohne Protest
hingenommen wurde. Auf Wunsch von Tschechien wurde die Klärung ungelöster
Sicherheitsmängel auf die unverbindliche Ebene des bilateralen
Nuklearinformationsabkommen verlagert. Seit Ende 2007 beabsichtigt der
Energiekonzern ČEZ zwei weitere Reaktoren zu errichten, das
diesbezügliche UVP-Verfahren widerspricht
EU-Recht. Österreich hat die Möglichkeit der Einleitung eines
zwischenstaatlichen Vertragsverletzungsverfahrens nicht genutzt. Auch die
Pläne Tschechiens, in Grenznähe diverse Atom-Endlager installieren zu
wollen, wird hingenommen
AKW Mochovce:
2008 wurde begonnen, die hoffnungslos veralteten Reaktoren 3 und 4 fertig zu stellen. Obwohl es bekannt war, dass sich keine Lösung der Frage des fehlenden Volldruck-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite