Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Ich schlage auch die vereinbarte Redeordnung vor – mit einer Abänderung, nämlich dass sie nicht um 13 Uhr endet, sondern nach 229 Minuten, wie aus der Redeordnung ersichtlich.
Diese Redeordnung sieht folgendermaßen aus:
Erklärung Bundeskanzler und Erklärung Vizekanzler je 9 Minuten, eine Redner‑/Rednerinnenrunde mit je 9 Minuten, dann folgt die Bundesministerin für Finanzen mit 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Innenministerin 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Justizministerin 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Bundesminister für Wissenschaft und Forschung 4 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten 3 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres 3 Minuten, eine Redner‑/Rednerinnenrunde mit je 5 Minuten beziehungsweise ÖVP 4 Minuten, also insgesamt 229 Minuten.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich halte auch fest, dass die Fraktionen übereingekommen sind, hinsichtlich der Reihenfolge der Redner und Rednerinnen in den ersten beiden Runden nach kontra/pro und danach nach Fraktionsgröße zu reihen.
Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung der neuen Mitglieder der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.
Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
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