Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 135

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Der konkrete Vorschlag von uns lautet: Zurück an den Start! Zurück in die Debatte des Justizausschusses! Nehmen Sie die Chance wahr, im Einklang mit den unbestrittenen Inhalten der Grund- und Freiheitsrechte zu handeln und nicht dagegen zu verstoßen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.09.19

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir dürfen die Diskussion vom Vormittag noch ergänzen. Ich möchte noch einmal klar sagen, es geht uns nicht darum, dass dieses Thema nicht in der Fernsehzeit debattiert werden kann. Worum es gegangen ist, ist, dass Sie einvernehmlich einer Tagesordnung zuge­stimmt haben und hier trotzdem aus sehr durchsichtigen Motiven eine Einwendungs­debatte initiiert haben.

Ganz kurz: Worum geht’s dabei? Ich kann Kollegen Fichtenbauer beruhigen: Nein, es findet keine pauschale Überwachung und kein pauschaler Verdacht gegen alle Staats­bürgerinnen und Staatsbürger statt. Wir hegen einen solchen Verdacht nicht. Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben. Was wir mit diesem Gesetz tun, ist, das Telekommuni­kationsgesetz zu ändern.

Ja, das ist die Umsetzung einer Richtlinie. Wir setzen diese Richtlinie aber so um, dass sie nicht nur mit der österreichischen Rechtsordnung, sondern auch mit den Grund- und Freiheitsrechten, mit der österreichischen Bundesverfassung in Einklang steht. Da­rauf können Sie sich verlassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Glauben Sie das, was Sie da sagen? – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und Kickl.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier möchte ich mit einem Gerücht auf­räumen, das immer wieder gestreut wird. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Nein, es geht nicht um Inhaltsdaten. Es werden keine Inhalte von E-Mails, keine Inhalte von Telefonaten aufgezeichnet und gespeichert, sondern einzig und allein Stammda­ten, also Daten, die den Anschlussteilnehmer kennzeichnen – ein Telefonbuch, in Kurzform gesagt –, und Verbindungsdaten – Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Teilneh­mernummer – zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. (Abg. Dr. Moser: Das reicht ja wohl!) Das sind die Daten, die gespeichert werden – keine generelle Überwachung al­ler Inhalte.

Ja, wir treffen mit diesem Gesetz ganz klar Vorsorge, um Missbrauch zu verhindern. (Abg. Ing. Westenthaler: Völlig daneben! Völlig von der Rolle! Justizsprecher der ÖVP!) Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Verordnung die technischen Vo­raussetzungen und Bedingungen vorschreiben, die Missbrauch bei der Speicherung dieser Daten auf jeden Fall verhindern. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu stehen wir, dazu stehe ich und dazu steht auch meine Partei. Ja, wir wollen den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehör­den – das heißt der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten – auch weiterhin und so wie bisher – auch bisher gab es Daten bei den Telekommunikationsunterneh­men, bei den Providern – die Möglichkeit geben, Verbrechen aufzuklären, Verbrechen zu verhindern. (Abg. Dr. Moser: Das reicht ja völlig! Sie haben die ...!) Das ist unser Ansinnen, das wollen wir mit diesem Gesetz sicherstellen – natürlich mit klaren gesetz­lichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und unter gerichtlicher Aufsicht und Kon­trolle.

Nein – auch das sei klargestellt, weil uns das in der heutigen Debatte und auch in den letzten Wochen immer wieder unterstellt wurde –, die Österreichische Volkspartei, die


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