Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 165

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Auch wenn hier immer wieder von meinen Vorrednern belustigend dargestellt wurde, es hätte eh nur 0,06 Prozent dazu beigetragen (Abg. Ing. Westenthaler: 0,006 Pro­zent! Drei Nullen!), dass mehr Verbrechen verhindert oder aufgeklärt worden sind, dann sage ich Ihnen trotzdem: Jedes Verbrechen, das verhindert werden konnte, ist ei­nes weniger, und das ist wichtig.

Da ist es genauso wie in der Praxis: Wenn in der Gemeinde einmal kein Haus ab­brennt, dann geht auch nicht der Gemeinderat her und sagt: Na ja, heuer ist kein Haus abgebrannt, daher brauchen wir keine Feuerwehr mehr! Ein Jahr darauf wären nämlich die Folgen fatal. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger – die Hände zusammenschla­gend –: Geh, bitte! – Abg. Ing. Westenthaler: Es ist nicht einmal ein Achtel davon! – Abg. Mag. Stefan: Ständig mit Wasser anspritzen, damit es nicht brennt!)

Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückge­kehrten Abg. Mayer –: Herr Kollege, für dich ist die letzte Reihe noch immer zu weit vorne! Solch ein Schwachsinn!)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Evaluierung der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1124 d.B.) zur Regierungsvorlage (1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafpro­zessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung hat gerade unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes und des Umfangs der Verpflichtung zur Speicherung von Daten Diskussionen ausgelöst. Im Hinblick darauf erscheint es not­wendig, die Anwendung der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen einer Evaluie­rung zu unterziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. dem Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit der Anwendung von Abfragen von Daten nach den neuen Bestimmungen, gegliedert nach den Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenab­schätzung aus dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes und für die Frage des entste­henden Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;

2. in den dem Parlament jährlich zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungs­maßnahmen ein Kapitel über die Verwendung von Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ übermittelten Informationen aufzunehmen.

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