Ich bin mir ziemlich sicher: Unsere Polizistinnen und Polizisten wollen weiterhin Freund und Helfer und nicht Feind und Spitzel der Bevölkerung sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Daher sage ich als Polizist: Dieses Gesetz ist polizeilich untauglich, ist verfassungsrechtlich abzulehnen und menschlich, würde ich sagen – nein, das sage ich jetzt nicht. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
16.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig, dass unsere Justiz und unsere Polizei moderne Ermittlungsmethoden brauchen, und wir müssen ihnen die Instrumente dafür geben.
Genauso darf auch das Internet kein rechtsfreier Raum bleiben. (Abg. Dr. Moser: Das ist es ja sowieso nicht!) Und gerade die Umsetzung der EU-Richtlinie, was die Vorratsdatenspeicherung betrifft, ist hier ein wichtiges Instrument, ein, wie ich glaube, wichtiges Instrument dafür, Kinderpornographie, Stalking und Wirtschaftskriminalität im Internet zu bekämpfen. (Abg. Öllinger: Geh, bitte! – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Es steht aber außer Streit – und das haben wir auch intensiv diskutiert –, dass gerade der Datenschutz in diesem Zusammenhang ein sehr sensibles Thema ist, und wir müssen alles unternehmen, damit wir einen Missbrauch von gespeicherten Daten verhindern (Beifall bei der ÖVP – Abg. Dr. Moser: Bei Verdachtsmomenten kann ich das ja jetzt genauso!), zum Beispiel durch das erwähnte Vieraugenprinzip der Staatsanwälte oder die gnadenlose Protokollierung des Abrufens der Daten.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
1. dem Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit der Anwendung von Abfragen von Daten nach den neuen Bestimmungen, gegliedert nach den Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenabschätzung aus dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes und für die Frage des entstehenden Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;
2. in den dem Parlament jährlich zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen ein Kapitel über die Verwendung von Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ übermittelten Informationen aufzunehmen.“
*****
In dieser ganzen Debatte hat man auch immer wieder die Schlagwörter „Generalverdacht“ oder „gläserner Mensch“ gehört. Ich glaube, da müssen wir genau abwägen: Was ist uns wichtiger: Datenschutz oder Menschenschutz? Und da muss man auch feststellen: Der Grat ist schmal zwischen Datenschutz und Täterschutz.
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