Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 167

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wissen Sie, wie die Antwort auf meine Fragen gelautet hat? – Die Frau Innenministerin hat geschrieben: „Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes muss von einer Beantwortung im Rahmen des Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG Abstand genommen werden.“

Und die Frau Justizministerin hat gesagt – ich zitiere –: „Die Beantwortung dieser An­frage ist mir auf Grund der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit nicht möglich.“

Fragen Sie einmal den Abgeordneten Pilz, wie es bei ihm war! Oder fragen Sie einmal den Kollegen Westenthaler, was bei ihm geschehen ist! – Am nächsten Tag, nachdem sein Handy abgehört worden ist, ist das in den Medien gestanden. Da hat man sich nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen.

Das heißt, der Umkehrschluss liegt nahe: Nicht nur der einfache Bürger, nicht nur die Nationalratsabgeordneten, sondern auch die Regierungsmitglieder werden abgehört – vom Innenministerium, von der Exekutive, vom Heeresnachrichtendienst.

Klären Sie das auf! Verstecken Sie sich nicht hinter der Amtsverschwiegenheit und hin­ter dem Amtsgeheimnis, sondern machen Sie das, was notwendig ist.

Folgendes noch zum Abschluss: Es ist wirklich beschämend, dass diese Bundesre­gierung bei den Familien, bei der Wissenschaft, bei der Bildung spart und gleichzeitig 20 Millionen in die Bespitzelung der Bürger investiert, denn so viel wird es nämlich kos­ten, diese Gesetzesnovelle auch umzusetzen.

Und ich sage Ihnen heute hier vom Rednerpult aus noch eines: Das ist nur ein Türöff­ner. Es liegt ein Gesetzentwurf in der Begutachtung, die sogenannte elektronische Ge­sundheitsakte, ein besonderes Anliegen unseres Gesundheitsministers. Der nächste Schritt ist nämlich, dass die Gesundheitsdaten und die Gesundheitsakten elektronisch gespeichert werden. Und eines kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Es gibt 41 vernich­tende Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf. Ich hoffe, dass er hier in diesem Haus nie beschlossen werden wird.

Wissen Sie, was da drinnen steht? – Dass automatisch alle Gesundheitsdaten der ös­terreichischen Bürger von höherem Interesse sind und sie dann die Möglichkeit bekom­men sollen, in einer sogenannten Opting-out-Variante sich selbst aus diesem Bespit­zelungsprozess herauszulösen. Also nicht nur ihre Handydaten und ihre Internetdaten will man haben, man will zukünftig auch ihre Gesundheitsdaten speichern und zur Ver­wendung haben.

Wir von den Freiheitlichen wollen das auf keinen Fall. Wir wollen die Bürger in Öster­reich vor einem solchen Blödsinn der EU schützen. Wir werden daher diesem Gesetz nicht zustimmen!

Ich bitte Sie abschließend, Frau Bundesminister: Überlegen Sie es sich noch einmal, ob es nicht doch sinnvoll wäre, dieses Gesetz rückzuverweisen!

Ich kann Ihnen eines sagen: Die anderen europäischen Staaten werden es so, wie es jetzt vorliegt, nicht beschließen.

Ich meine, es wäre wirklich sinnvoll, einer Rückverweisung zuzustimmen. Daher appel­liere ich an Sie, noch einmal in sich zu gehen und die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher vor die Interessen einiger Bürokraten in Brüssel zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Bures hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite